Ab sofort mehr Verbraucherschutz (auch) in der Pflege

Mit der neuen Verbraucher-Schlichtungsstelle, die zum 1. April 2016 auf Grundlage des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes ihre Arbeit aufgenommen hat, haben künftig auch Verbraucher/innen in der Pflege die Möglichkeit, sich bei Rechtsstreitigkeiten an das „Zentrum für Schlichtung e.V.“ mit Sitz in Kehl zu wenden.

Die außergerichtliche Streitbeilegung erweitert die Handlungsoptionen von Verbraucher/innen im Falle von Streitigkeiten aus Verträgen, in denen ein Unternehmer an einen Verbraucher Wohnraum vermietet und sich zugleich zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet. Ein Beispiel ist der Vertrag eines Pflegebedürftigen mit einem Pflegeheim.

„Die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle anzurufen, ist ein wichtiges Angebot“, betont Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek. „Unseren Erfahrungen nach meiden Verbraucher/innen aufgrund ihres Hilfebedarfs oftmals gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Pflegeeinrichtungen und sind aufgrund ihres häufig hohen Lebensalters an schnellen und niedrigschwelligen Problemlösungen interessiert. Wichtig ist, dass sich die Pflegeeinrichtungen dem Verfahren jetzt öffnen. Das ist auch ein Zeichen für Transparenz und Qualität in der Pflege.“

Die Teilnahme an der außergerichtlichen Streitbeilegung ist für die Pflegeeinrichtungen grundsätzlich freiwillig. Aufgrund einer Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss aber der Unternehmer den Verbraucher nunmehr bei Vertragsabschlüssen ab dem 1. April 2016 im Vertrag darüber in Kenntnis setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Recht der Verbraucher/innen, bei Rechtsstreitigkeiten die Gerichte anzurufen, bleibt durch die neue Schlichtungsstelle unberührt.

 

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