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Entwurf PSG III: Pflegeberatung soll ab 2017 primäre Gemeinde-Aufgabe sein

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Die Beratung von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und auch von Menschen mit Behinderungen soll ab 1. Januar 2017 federführend in der Zuständigkeit der Gemeinden und Städte verankert werden. Mit einer hohen Anzahl von Beratungsstellen könnte somit tatsächlich jene „Pflegestärkung“ stattfinden, die der jüngst vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf zum „PSG III“ beabsichtigt. Den Kommunen obliegt somit künftig die Initiative für die Einrichtung neuer Stützpunkte, deren Finanzierung sie sich mit den Ländern und den Kranken- bzw. Pflegekassen zu jeweils einem Drittel solidarisch teilen.  „Gemeinsames Ziel ist es, so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und familiären Umgebung zu unterstützen und ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten“, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu soll Pflegebedürftigen auch die Einstellung von Haushaltshilfen erleichtert werden, die die Pflegekassen mitfinanzieren.