1


Österreich: Die „Schwester“ ist tot – lang lebe die Pflegerin !

Seit 01. August 2016 gilt in großen Teilen das runderneuerte Berufsgesetz GUKG 1997 (Novelle 2016). Damit hat sich Österreich u.a. auch vom Unikat einer mehr als 100-jährigen Berufsbezeichnung verabschiedet, ja diese sogar verboten: Zehntausende diplomierte Gesundheits- und Kranken“schwestern“ dürfen bzw. müssen sich jetzt Dipl. Gesundheits- und Kranken“pflegerin“ nennen.

 

„… Die Führung  (…) anderer als der gesetzlich zugelassenen Berufsbezeichnungen ist verboten.“

(§ 11 Abs. 4(3) GUKG 1997 idgF, gültig ab 01. September 2016 – siehe Bundesgesetzblatt Nr. 75 vom 01.08.2016)

Obwohl damit wieder ein kleines Stück österreichischer Identität der Internationalisierung zum Opfer gefallen ist, blieb der Aufstand aus. Denn die jahrelang zäh verhandelte Berufsreform wurde knapp vor der Sommerpause des Parlaments beschlossen und somit in der Haupturlaubszeit – fast unbemerkt von den Betroffenen – in Kraft gesetzt. Auch hierzulande hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das männliche Pendant der Schwester eigentlich „Bruder“ ist…

 

Über die tatsächlich wichtigen Änderungen hat LAZARUS bereits berichtet – nachzulesen  hier  – und wird in loser Folge über weitere interessante Details informieren.

Adieu Schwester ! – Österreichs große Berufsreform bereits im Parlament