Vorläufiges Berufsverbot: Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert

Nach Bekanntwerden des Pflegeskandals in Niederösterreich haben zwei dort gekündigte Mitarbeiter trotz laufenden Ermittlungsverfahrens in einem Wiener Pflegeheim weitergearbeitet. Diese befremdliche Tatsache verursachte beträchtliches mediales Aufsehen und lässt den Ruf nach einem vorläufigen Berufsverbot laut werden.

Lebenswelt Heim, der Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs setzte sich mit der Frage auseinander, wie bei schweren Misshandlungsvorwürfen in der Pflege ein rasches Berufsverbot erwirkt werden kann. Nun liegt der Vorschlag einer konkreten Formulierung einer Gesetzesänderung vor.

mattersberger LWH 11-2015

Bei schweren Missbrauchsvorwürfen braucht es in der Pflege eine Absicherung für Heimbewohnerinnen und -bewohner, dass sich diese nicht wiederholten und dass ein Berufsverbot, wie es dieses auch bei Ärzten oder Rechtsanwälten gibt, zur raschen Anwendung kommen könne, so Markus Mattersberger (Bild), Präsident des Bundesverbandes der Alten- und Pflegeheime Österreichs. Durch ein vorübergehendes Berufsverbot soll auch Rechtssicherheit für Führungskräfte in der Altenpflege hergestellt werden. Für diese muss es ersichtlich werden, dass ein Verfahren anhängig ist, um eine Wiedereinstellung von Personen, gegen die ermittelt wird, zu verhindern.

„Wir haben in diesem Sinne mit unserem Juristen einen Vorschlag für eine rasch umsetzbare GuKG Novelle erarbeitet, um Regelungen einzuführen, die es ermöglichen, die Berufsausübung im gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in Pflegeassistenzberufen vorläufig zu untersagen. Unseren Vorschlag stellen wir der Politik zur Verfügung und haben ihn Frau Bundesministerin Dr.in Pamela Rendi-Wagner übermittelt. Jetzt ist die Politik gefragt zu handeln“, sagt Markus Mattersberger.

Gesetzesentwurf:

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