Koalitionsvertrag: Katholische Krankenhäuser vorsichtig optimistisch

CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der für die Krankenhäuser in vielen Teilen Interpretationsspielraum lässt. Die genauen Auswirkungen werden sich erst in der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung zeigen, wovon auch rund 400 katholische Kliniken betroffen sein werden, so der der KKVD in seiner Stellungnahme.

kkvd
Zwar enthält der Koalitionsvertrag einige durchaus positive Aspekte für die Krankenhäuser, eine große Enttäuschung bleibt jedoch die weiterhin ungeklärte Situation zur Verbesserung der Investitionskostenfinanzierung. Der Bedarf wurde im Koalitionsvertrag zwar deutlich unterstrichen, aber konkrete Regelungen zur Behebung des Problems werden nicht angegangen und es bleibt beim üblichen Verweis auf die Länderkompetenz.

Eine echte Überraschung ist die Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus der DRG-Finanzierung. Der kontinuierliche Druck der Krankenhäuser und Pflegeverbände hat bewirkt, dass das Thema „Pflege“ – zumindest auf dem Papier – einen hohen Stellenwert bekommen hat. Die im Koalitionsvertrag nun avisierte Regelung für die Finanzierung des Pflegepersonals einen Sonderweg neben der DRG-Vergütung zu schaffen, stellt jedoch keine zufriedenstellende Lösung dar. Problematisch dürfte vor allem die praktische Ausgestaltung werden: Welche Berufsgruppen zählen zum Pflegebereich, die künftig nicht mehr in die Fallkostenkalkulation einfließen sollen? Streng genommen müssten dann auch Substitutionsbereiche wie z.B. Stationsassistenten, Kodierfachkräfte, OTA und ATA oder beispielsweise digitale Anwendungen zur Prozessoptimierung in der Pflege aus der Pauschale herausgelöst werden.

Eine anhaltend große Herausforderung ist die Einführung der Personaluntergrenzen. Hier setzen die Koalitionäre auf eine weitere Verschärfung der zur Zeit gültigen Regelung, da diese nun in allen bettenführenden Abteilungen eingeführt werden sollen und nicht nur in sogenannten pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus. Hier werden sich die Krankenhäuser Lösungen überlegen müssen, wie man in Zeiten des Fachkräftemangels einer solchen Auflage gerecht werden kann.
Positiv zu bewerten ist die Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsberufen, sowie das Vorantreiben der Digitalisierung – aber auch in dem Punkt fehlen konkrete Lösungen, wie das Vorhaben finanziert werden soll.

Ebenfalls begrüßenswert ist die Aufnahme der vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Es gilt dabei abzuwarten, welche Bedingungen die Krankenhäuser dafür leisten müssen, um der Nachweispflicht gerecht zu werden. Durchaus zu erwarten ist, dass es durch die Refinanzierungspflicht der GKV zu Mehrkosten für die Versicherten kommen wird.

Den gesamten Koalitionsvertrag finden Sie  hier im PDF-Download

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