Land Salzburg: „Bildungs-Scheck“ jetzt auch für Pflegefachkräfte und Heimhilfen

 Ausbildung-klinikum-schwarzach 2018

Deutliche Verbesserungen beim Salzburger Bildungsscheck sollen ab 2019 die Motivation der erwerbstätigen Bevölkerung zur beruflichen Qualifizierung (oder auch Umschulung in Richtung stark nachgefragter Mangelberufe) weiter verstärken und finanziell unterstützen. Erstmals sind auch Heimhilfe- sowie Diplompflege-Ausbildung (Bild) mit dabei.

Die Bereitschaft der Salzburgerinnen und Salzburger, sich beruflich weiterzubilden, ist jedenfalls groß. Seit 2012 wurden mehr als 36.000 Förderungsanträge bearbeitet und ausbezahlt. Für das Jahr 2019 stellt das Land Salzburg für den Bildungsscheck wieder Fördergelder in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Neuerungen für 2019

Die Lehrausbildung für Erwachsene beziehungsweise im Zweiten Bildungsweg gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dem trägt nun die neue Förderrichtlinie Rechnung: Künftig werden auch Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung gefördert, und zwar 50 Prozent der Kurskosten (maximal 2.000 Euro).

Eine Verbesserung gibt es für Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit der Pflichtschule als höchstem Abschluss: Hier wird die Förderhöchstgrenze auf 75 Prozent der Kurskosten bzw. auf maximal 2.000 Euro angehoben.

Verbesserungen bei Pflegeausbildung

Ein Beitrag zur Bekämpfung des Pflegekräftemangels wird mit der Erweiterung des förderbaren Personenkreises in der Pflegeausbildung geleistet: So werden nun auch 50 Prozent der Kurskosten für Ausbildungen zur Heimhilfe und zur Diplompflegekraft mit maximal 2.000 Euro gefördert.

API-Internetsucht

Der Weg zur Förderung ist schnell und papierlos  online möglich. Der Förderungsantrag kann auch schon vor Kursbeginn eingebracht werden, sodass Teilnehmende die frühestmögliche Gewissheit darüber erhalten, dass ihr Kurs gefördert wird. Mehr Infos dazu finden Sie direkt hier.

Hinweis: Alle Bundesländer Österreichs bieten derartige, nicht rückzahlbare Bildungsförderungen an. Sie finden diese – je nach Ihrem ständigen Wohnsitz – auf der betreffenden Landes-Website. Ein Besuch lohnt sich !

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