OGH verneint eigenständige Berufskompetenz: Keine Ernährungsberatung durch Pflegende

Ernährungsberatung

Ein Beschluss des Obersten Gerichtshofes sorgte jüngst für helle Aufregung in Österreichs Pflegebranche: Demzufolge sind sämtliche Agenden der Ernährungsberatung der eigenständigen Ausübung durch Pflegefachpersonen untersagt und liegen ausschliesslich in den Händen von ÄrztInnen und DiätologInnen. Allerdings steht einer ärztlichen Delegation dieser Aufgabe an Pflegende in jedem Einzelfall (§ 15 GUKG) wohl auch weiterhin nichts im Wege.

Viel Lärm um nichts also? Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass der OGH in diesem Graubereich endlich die berufspolitischen Grenzen klargestellt hat. Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Alltagspraxis (z.B. Expertenstandard) und auf die einschlägige Weiterbildung „Diabetesberatung (§ 64 GUKG)“ für Pflegefachpersonen hat, wird sich zeigen…

 

>> Zum Beitrag „Ernährung ausgeschieden“

image_pdfimage_print