Zankapfel Pflegekammer Niedersachsen: Aktuelles Urteil erklärt Pflichtmitgliedschaft für rechtmässig

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In seinem Urteil vom 22. August hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg jetzt ein klares Signal für eine starke Berufsvertretung gesetzt und die Pflichtmitgliedschaft zur Pflegekammer Niedersachsen für rechtskonform erklärt.

Zum Unterschied von anderen Bundesländern hatte es in Niedersachsen eine offenbar unzureichende Information der potenziellen 97.550 Kammermitglieder gegeben, was zu starkem Widerstand gegen die vielfach als „Zwangs“-Mitgliedschaft missverstandene Berufspflicht führte. Auch die von der Pflegekammer festgesetzten Mitgliedsbeiträge wurden als überhöht empfunden und hatten für großen Unmut gesorgt.

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