Österreich: Ab 2020 endlich Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

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Die bislang erforderliche Zustimmung der Arbeitgeber ist endlich passé: Ab 2020 wird es einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. auf Pflegeteilzeit von bis zu zwei Wochen für pflegende Angehörige geben.

Das gilt für alle MitarbeiterInnen in Betrieben mit zumindest fünf Beschäftigten. Darüber hinaus besteht im Fall eines längeren familiären Pflege- bzw. Betreuungsbedarfs die Möglichkeit, eine Vereinbarung über eine längere Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit mit dem Dienstgeber zu treffen. Sollte es in den ersten zwei Wochen zu keiner derartigen Vereinbarung kommen, normiert das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und/oder Pflegeteilzeit für weitere zwei Wochen. Für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten besteht die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs durch Betriebsvereinbarung.

pflegedaheim

Die entsprechenden Neuerungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz basieren auf einem Initiativantrag der SPÖ, der im Plenum des Nationalrats am 26. September mit den Stimmen aller Parteien beschlossen wurde. Alle Redner*innen betonten dabei die Notwendigkeit, die Pflege daheim zu erleichtern.

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