Ö-Service: Professionelle Pflege(rechts-)beratung

Verein Chronisch-krank-Österreich

Hat die PVA Ihr Pflegegeld abgelehnt oder die Pflegestufe herabgesetzt? Stimmt die Einstufung?
➡️ Wir beraten kostenlos (Die Einspruchsfrist von 3 Monaten ab postalischer Zustellung beachten!)
➡️ Unsere spezialisierten Rechtsanwälte vertreten Sie kostenlos vor Gericht
➡️ Jede zweite Klage führt zu einer Erhöhung des Pflegegeldes
👉 Was müssen Sie tun? Kontaktieren Sie uns jederzeit für Details unter 📩 oder MO, DI und DO telefonisch 📞 07223 82667 📌

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