DE: Visionäres Gutachten stellt bisheriges Pflegesystem „auf den Kopf“

Eine umfassende finanzielle und organisatorische Neuordnung der gesanten Altenpflege in Deutschland hat jetzt der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang (u.) vorgestellt. In seinem zweiten Gutachten zeigt er den Weg zur Überwindung der Sektorengrenzen und definiert ein System, das nach „Wohnen“ und „Pflegen“ organisiert ist.

Rothgang - PWiss - Bremen

Pflegebedürftige würden demzufolge weiterhin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung begutachtet werden – allerdings würden keine Pflegegrade mehr eingestuft und abgerechnet, sondern vielmehr würde für jede/n Pflegebedürftige/n ein individuelles Pflegebudget nach deren Bedarfen errechnet werden. Case- und Care-Manager*innen sollen Pflegebedürftige beraten, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Finanzierung „auf den Kopf“ gestellt

Mit einem sog. Sockel-Spitze-Tausch soll dafür gesorgt werden, dass die Pflegekasse die Pflegekosten vollständig trägt und dem Versicherten einen fixen, begrenzten Eigenanteil berechnet. Derzeit zahlt die Pflegeversicherung Pflegebedürftigen einen Sockelbetrag, den Rest müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. Allein für den Pflegeanteil in einem Heim müssen sie aktuell durchschnittlich mehr als 600 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Werden auch Unterbringung und Verpflegung eingerechnet, summieren sich die Kosten auf mehr als 1.800 Euro.

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Das Gutachten hingegen schlägt vor, dass alle Pflegebedürftigen einen Sockelbetrag von 471 Euro zahlen. Unabhängig davon, ob jemand im Heim oder zu Hause wohnt, übernimmt die Pflegeversicherung Grundpflege und Betreuung, die Krankenkasse Behandlungspflege und Rehabilitation. Rothgang präsentiert darüber hinaus aber auch alternative Finanzierungsmodelle über die Pflegevollversicherung sowie die Pflegebürgerversicherung und bietet damit der Politik weitere finanzierbare Handlungsmöglichkeiten. Die „beinahe revolutionären Lösungsvorschläge“ bergen viel Sprengstoff, meint hierzu der Arbeitgeberverband Pflege. Die Politik sollte davon aufgerüttelt werden, denn ein „Weiterwursteln“ in der Pflege wie gehabt führe „schnurstracks zu einem Desaster“.

Dass eine grundlegende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung möglich und finanzierbar ist, hatte Rothgang bereits 2017 in einem ersten Gutachten gezeigt. Das aktuelle zweite Gutachten beschreibt nun die Umsetzung. Beide Expertisen wurden im Auftrag der „Initiative Pro-Pflegereform“ erstellt.

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