Unverständliches Urteil in der Schweiz: Pflegerin büsst für Schwächen des Systems

„Die letzten beissen die Hunde“: Der Fall des tödlichen Sturzes einer dementen Heimbewohnerin zeigt, wie schnell das Pflegepersonal strafrechtliche Folgen zu tragen hat, wenn beim Personal gespart wird und die behördliche Heimaufsicht nicht funktioniert.

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Ein tragischer Unfall, befand der Untersuchungsrichter.Auch das Erstgericht hatte seinen Freispruch sehr realitätsnah und treffend begründet: Eine ständige Beaufsichtigung der schwer dmenten Bewohnerin sei gar nicht möglich gewesen – bei 15 weiteren Heimbewohnern und der gegebenen Personalknappheit. Die Pflegefachfrau habe unter diesen Umständen ihr Bestes getan und es könne ihr nichts vorgeworfen werden. Doch der Staatsanwalt sah dies neuerlich anders – und zog den Fall zum Obergericht, das schliesslich ein Urteil auf fahrlässige Tötung fällte.

Leider war die beklagte Pflegefachfrau nicht Mitglied des Berufsverbandes SBK, sodass sie den damit verbundenen Berufsrechtschutz nicht in Anspruch nehmen konnte…

>> Lesen Sie den ganzen Bericht in ´Krankenpflege´ 12/2019

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