Bayern: Vereinigung der Pflegenden registriert ab März alle Praxisanleiter*innen

Neben der generalistischen Ausbildung ab 2020 sind im neuen Pflegeberufegesetz u.a. auch neue Regelungen für die Praxisanleiter*innen in der Pflege festgelegt. Diese müssen eine deutlich umfangreichere Weiterbildung als bisher sowie jährliche Pflichtfortbildungen nachweisen.

Das macht eine Registrierung der in der Praxisanleitung tätigen Fachkräfte erforderlich. Diese behördliche Aufgabe wurde der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) übertragen, wie diese in einer Aussendung mitteilte. Laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist seit dem 01. Januar 2020 eine Weiterbildung zur Praxisanleitung im Umfang von 300 (bisher: 200) Stunden erforderlich. Wer als Praxisanleiter*in arbeitet, muss zudem jedes Jahr 24 Stunden Fortbildung mit insbesondere berufspädagogischen Inhalten nachweisen.

registrieren kostenlos

In Bayern ist der Nachweis gegenüber der VdPB zu erbringen. Diese werde voraussichtlich ab Anfang März damit beginnen, alle Praxisanleitungen landesweit zu registrieren, die ihre Weiterbildung entweder nach den neuen Richtlinien absolviert haben oder Bestandsschutz für eine früher absolvierte Weiterbildung geniessen. Weiters soll noch im Frühjahr die Vernetzung mit den Fortbildungs-Anbietern über ein eigenes Praxisanleitungs-Portal möglich sein.

image_pdfimage_print