Community Nursing in Österreich: Für 500 Gemeinden geplant – viele Fragen offen

Österreichs Bundesregierung strebt an, dass Pflege und Betreuung in Zukunft noch mehr mobil geleistet werden soll. Die angekündigte Implementierung von Community Nurses in vorerst 500 Gemeinden soll weit über die „aufsuchende Pflegeberatung“ hinausreichen. Doch sind hierzu noch viele Fragen offen.

Mit welchem Berufs- und Qualifikations-Mix sollen „Gemeindepfleger*innen“ ihre komplexen Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsföderung, Prävention und Disease Management (siehe WHO-Modell 2017, Grafik u.) leisten? Wer bezahlt und koordiniert deren Einsatz? Wie sollen sie künftig mit den Primärversorgungszentren kooperieren? Und welche zusätzlichen, gesetzlichen Kompetenzen (z.B. selbstständige Verordnung von Hilfsmitteln nach skandinavischem Vorbild) müssen sie hierfür erhalten?

community-health-nursing_AW-Blog 03-2020

Erfolgreiche Regionalprojekte in Österreich bundesweit ausbauen

Es gibt – neben langjährig bewährten, internationalen Modellen etwa in Dänemark, Kanada, Finnland, UK oder den Niederlanden – auch in Österreich bereits lokale und regionale Projekte, die dem Ziel einer „integrierten Versorgung“ unter wesentlicher Mitgestaltung durch „Gemeindepfleger*innen“ ein großes Stück näher gekommen sind: Von Fischamend (NÖ) über Hallein (Salzburg) bis nach Kärnten, Tirol und Vorarlberg. Das Rad braucht also in Österreich keineswegs neu erfunden zu werden.

Beispiel: Salzburger Tennengau

Bereits im Jahr 2006 wurde auf Initiative des Halleiner Pflegedirektors Mag. Karl Schwaiger und des praktischen Arztes Dr. Christoph Dachs eine aufsuchende „SeniorInnenberatung“ für zuhause lebende Menschen im Alter von 80+ ins Leben gerufen (wir berichteten).  Seit 12 Jahren im Regelbetrieb, werden mittlerweile bereits 11 Gemeinden auf diese, von der Bevölkerung sehr gut angenommene Weise durch Pflegeberater*innen betreut, die Kosten hierfür trägt das Land Salzburg (Details siehe SN-Bericht vom 04.03.2020). Funktionell deutlich zum/zur „Gemeindepfleger/in“ im Sinne der WHO (Grafik o.) erweitert und mit zusätzlichen gesetzlichen Kompetenzen ausgestattet, könnte das „Halleiner Modell“ durchaus als Ansatz für eine zeitnahe bundesweite Ausrollung dienen.

 

Ein aktueller Diskussionsbeitrag zum Thema (mitsamt WHO-Grafik o.) kommt von der Arbeiterkammer:

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> zum Diskussionsbeitrag von Heidemarie Staflinger und Kai Leichsenring

 

 

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