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CoVID-19 Pandemie in der Schweiz: Kanton Freiburg beschlagnahmt Privatkliniken

Der Kanton Freiburg kann mit einer Verordnung im Zuge der Coronavirus-Krise über Personal, Material und Infrastruktur der Privatkliniken verfügen und die Ressourcen verteilen, berichtet aktuell das Branchenblatt MedInside.Privatklinik-Schweiz

Möglich macht dies eine Schweiz-weit gültige Verordnung des Bundesrates, dass die Kantone private Spitäler und Kliniken verpflichten können, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Corona-Patienten zur Verfügung zu stellen. In der Folge hat die Freiburger Regierung eine Verordnung beschlossen, welche ihr erlaubt, über das Personal und Material der zwei Privatkliniken in der Stadt Freiburg zu verfügen.

Die Clinique Générale (SMN-Bild) wird geschlossen, die 40 Pflegefachleute werden das Personal im Kantonsspital Freiburg (HFR) verstärken, wo die 12 Betten in der Intensivstation auf 50 erhöht werden sollen. Gleichzeitig würden Chirurgie und Geburtsabteilung des Kantonsspitals in die Privatklinik Daler verlegt, berichtet MedInside weiter.

Öffentliche und private Spitäler zur Zusammenarbeit verpflichtet

Auch der Kanton Aargau habe inzwischen Massnahmen zur Verteilung und Triagierung angeordnet: Intensivpflichtige Behandlungen werden mit erhöhter Kapazität in den beiden Kantonsspitälern, in der Hirslanden-Klinik Aarau und im Spital Muri durchgeführt. Alle Spitäler mit öffentlichem Leistungsauftrag seien zudem verpflichtet, Covid-19-Patienten aufzunehmen – dies gelte auch für Reha-Kliniken und Psychiatriespitäler, meldet MedInside.