GUKG temporär geändert: Österreich erleichtert Einsatz von Pflegepersonal während der CoVID-19-Krise

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Durch das 2. Covid-19-Gesetz, welches am 21. März 2020 in Kraft gesetzt wurde, kommt es auch zu Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG).

Im Detail geht es um eine Öffnung der Tätigkeiten im Rahmen der Basisversorgung und eine Lockerung der Bestimmung zur sonst verpflichtend durchzuführenden Berufsregistrierung für DGKP, Pflegefachassistent*innen (PFA) und Pflegeassistent*innen (PA).  Zudem sind Erleichterungen im Tätigwerden für Personen vorgesehen, die im Ausland ihren Qualifikationsnachweis erworben haben (laufende Berufsanerkennung, Nostrifikation). Auch Pflegestudierende und bereits pensionierte Pflegepersonen können ab sofort für die Dauer der Pandemie besser eingesetzt werden.

 

>> Die gesetzlichen Änderungen im Detail hier

 

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