Auch Bayern schützt CoVID-19-Risikogruppe: Befristeter Aufnahme-Stopp in Pflege- und Behindertenheimen

Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es – wie bereits in Niedersachsen -auch in Bayern seit dem 04. April eine temporäre Aufnahmesperre für Pflegeheime und stationäre Behinderteneinrichtungen, die vorerst bis zum 19. April gilt. Im niedersächsischen Wolfurt waren bis Ende März bereits 17 hochaltrige Bewohner*innen eines Heimes an CoVID-19 verstorben.

Eine Ausnahme gilt für Einrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden können. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gesundheitsamt zustimmt.

Keimbösewicht

Einzelne Ausnahmen sind jedoch aufgrund familiärer Umstände möglich, wenn etwa die einzige Betreuungsperson erkrankt und eine andere Form der Betreuung nicht möglich ist. Ferner sind Rückverlegungen von Bewohner*innen aus dem Krankenhaus in die Pflegeheime nur dann erlaubt, wenn diese für 14 Tage isoliert werden können und die notwendige Schutzausrüstung vorhanden ist. Andernfalls müssen die Betroffenen für den Zeitraum von 14 Tagen in anderen geeigneten Einrichtungen, Unterkünften oder betreuten Wohnformen untergebracht werden.

Weitere Infos dazu finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/20200403_allgemeinverfuegung_aufnahmestopp_behindertenhilfe.pdf

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