DE: Gesetz zur außerklinischen Intensivpflege und Reha ist erst am Anfang eines jahrelangen Weges

Nach haarsträubenden Fehlentwicklungen und Missbräuchen zieht der Gesetzgeber nun endlich die Reißleine: In der Vorwoche hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Intensivpflege- und Rehabilitations-Stärkungsgesetz (IPReG) in erster Lesung den Bundestag passiert und wird jetzt im Gesundheitsausschuss beraten. Die betreffenden Einrichtungen sollten sich darauf vorbereiten, empfehlen Expert*innen.

Scheideweg

Ziel des Regierungsentwurfs ist es, Intensiv-Pflegebedürftige besser als bisher zu versorgen, missbräuchliche Fehlanreize in der Intensivpflege künftig zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Dazu soll ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege geschaffen werden. Verordnen dürfen die außerklinische Intensivpflege nur besonders qualifizierte Ärzt*innen, zur dauerhaften Qualitätssicherung sind jährliche Kontrollen durch den MDK vorgesehen. Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege dürfen auch zukünftig bei Versicherten zu Hause erbracht werden, sofern dort die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt wird.

Das IPReG war kürzlich auch Thema der Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege. Die Aufzeichnung der virtuellen Veranstaltung ist hier online abrufbar.

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