24-Stunden-Betreuung in Österreich: Bundesweite Genossenschaft zur Entlastung der Pflegebedürftigen als Arbeitgeber?

Die administrative Belastung von Pflegebedürftigen ist erheblich, wenn sie eine 24-Stunden-Personenbetreuung einstellen. Diese Aufgaben könnte eine bundesweite, geneinnützige Genossenschaft übernehmen, falls der Staat den rechtlichen Rahmen schafft.

Belakowitsch-Jenewein_Dr.med. Dagmar_FPÖ

 

Auf aktuelle Probleme bei der Betreuung von Menschen zu Hause machte jetzt die FPÖ im Sozialausschuss des Parlaments aufmerksam: Wer eine (zumeist ausländische) 24-Stunden-Betreuungskraft anstellen will, sehe sich als Arbeitgeber mit zahlreichen Pflichten konfrontiert, die von der Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse über die Lohnabrechnung und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zu abgabenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt reichen. Dazu komme die Organisation einer Urlaubs- oder Krankenstandsvertretung. Die Folge sei, dass es immer wieder zu nicht adäquaten Arbeitsverhältnissen komme, kritisieren Abgeordnete Dr.med. Dagmar Belakowitsch (li.) und ihre Parteikolleg*innen.

Als Ausweg schlägt die FPÖ die Einrichtung einer bundesweit tätigen Genossenschaft ohne Gewinnabsicht vor. Diese könnte  Betreuer*innen als Arbeitgeber anstellen und den Pflegebedürftigen zur Verfügung stellen, regt Abgeordnete Belakowitsch an. Damit wären die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen von administrativen Pflichten befreit und bräuchten sich auch nicht mehr selbst um eine Urlaubsvertretung kümmern. Auch Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen könnten von der Genossenschaft organisiert werden. Die Antragsteller*innen appellieren in diesem Sinn an die Bundesregierung, notwendige rechtliche, administrative und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen (624/A(E)).

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