Deutsche Bundesregierung: Corona-Rettungsschirm für die Pflege bis Jahresende 2020 verlängert

Die am 01. September vom Bundeskabinett verabschiedeten Änderungen des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes umfassen auch die Verlängerung des Corona-Rettungsschirms für Pflegeeinrichtungen und -dienste bis 31. Dezember 2020. Die Branche begrüßt diese Planungssicherheit.

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„Die weitere wirtschaftliche Absicherung für professionelle Pflegeunternehmen in Zeiten der Coronakrise ist eine gute und wichtige Maßnahme. Die Herausforderungen der pflegerischen Versorgung für Einrichtungen und Dienste sind nach wie vor hoch und da ist es ein wertvolles Signal, wenn die Sorge um den wirtschaftlichen Fortbestand durch Einnahmeausfälle oder finanzielle Mehrbelastungen abgemildert wird“, kommentiert Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB, diesen Beschluss.

Die Verlängerung der gesetzlichen Garantie, dass alle cornabedingten Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle zeitnah ausgeglichen werden können, hält den Einrichtungen und Diensten weiter den Rücken frei, da insbesondere mit Blick auf den Herbst und Winter neue Herausforderungen im pflegerischen Betrieb entstehen, die bewältigt werden müssen. „Damit können sich die Unternehmen auch künftig auf die Versorgung konzentrieren, sodass jeder, der professionelle Pflege braucht, diese auch weiterhin bekommen kann“, so Knieling.

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