Übersiedlung ins Pflegeheim: Übersehen wir die Schutzrechte der Pflegebedürftigen nicht!

Bei der Vorbereitung der Übersiedlung ins Pflegeheim wird der Blick auf das Recht auf Selbstbestimmung und eigenständige Entscheidungen der betroffenen Personen durch die Erfordernisse der Einrichtungen, der Verwaltung und den fürsorglichen Zugzwang für Angehörige oftmals verstellt. Doch der pflegebedürftige alte Mensch ist „zahlender Kunde“ und gibt sein Recht auf Selbstbestimmung nicht an der Heimtüre ab!

Übersiedlung_Pflegeheim

Die Wahl des eigenen Wohnorts ist eine der persönlichsten Entscheidungen, die ein Mensch trifft. Das Erwachsenenschutzgesetz sieht dafür eine strenge Kontrolle vor, um hier besonderen Schutz zu gewährleisten. Einige Problembereiche werden in dem auf BIZEPS veröffentlichten Artikel näher beleuchtet und die Einhaltung der Bestimmungen des Erwachsenenschutzgesetzes eingemahnt:

>> zum Fachbeitrag von Norbert Krammer (Vertretungsnetz)

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