Pflegereform in Österreich ab 2021: Gehalt statt Taschengeld während der Ausbildung – nach Vorbild der Polizei?

Ab Jänner 2021 will Sozialminister Rudolf Anschober die Ergebnisse der „Task Force Pflege“ schrittweise zu einer Pflegereform umsetzen, wie er im Budgetausschuss des Parlaments bekanntgab. Als größte Herausforderung sieht er die Schließung der bedrohlich wachsenden Personallücke im Pflegebereich und denkt daran, die Ausbildung finanziell deutlich attraktiver zu gestalten. 

So erhält beispielsweise ein Polizeiinspektor – bei ähnlich hoher Systemrelevanz – bereits im ersten (von insgesamt 24) Grundausbildungsmonat  1.482,54 € netto. Demgegenüber sind Auszubildende in der Pflege während der Ausbildung zwar kranken-, unfall- sowie pensionsversichert , erhalten jedoch lediglich ein nach Ausbildungsjahren gestaffeltes „Taschengeld“ (1. Jahr: 355,80, 2. Jahr: 458,70, 3. Jahr: 612,40 netto).

100.000 benötigte Pflegekräfte

Insgesamt 100.000 zusätzliche Pflegekräfte werden laut Anschober – unter Berücksichtigung bevorstehender Pensionsabgänge und von Teilzeitbeschäftigungen – in den nächsten Jahren benötigt. Um diesen Bedarf zu decken, hält er eine Attraktivierung der Ausbildung und einen erleichterten Zugang für nötig. Es müsse in die Richtung bessere finanzielle Rahmenbedingungen gehen, sagte er und zog in diesem Zusammenhang einen Vergleich mit der Ausbildung von Polizist*innen. Etwas ähnliches werde man in der Pflege brauchen. Zudem setzt Anschober auf Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Berufsumsteiger*innen.

BMASGK_neu_Rudolf_Anschober 01-2020

500 „Community Nurses“ in Österreich bis 2023 geplant

Mit der Umsetzung des Konzepts der „Community Nurse“ will Anschober einen neuen Akzent setzen. Das international bereits bestens bewährte Modell soll im März nächsten Jahres mit einem Pilotprojekt starten mit dem Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode 500 „Community Nurses“ zur Verfügung zu haben – sowohl im städtischen Bereich (Grätzel) als auch im ländlichen Raum.

Was die Situation pflegender Angehöriger betrifft, sieht Anschober neben einer zusätzlichen Unterstützung auch die Notwendigkeit, diese über bereits bestehende Angebote wie kostenlose Angehörigengespräche besser zu informieren. Im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung ist ihm vor allem die Qualitätssicherung durch ein Zertifizierungssystem und die Förderung des Austauschs zwischen den Betreuungskräften ein Anliegen.

Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 1184 vom 12.11.2020

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