Ö-Parlament erweitert Mutterschutz: Schwangere Berufsangehörige mit Körperkontakt werden vorerst bis 31. März 2021 freigestellt

Schwangere, die bei der Arbeit Körperkontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen.

Das hat der Sozialausschuss des Nationalrats  beschlossen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten, von der Krankenversicherung ersetzt. Gelten soll die Regelung vorerst bis 31. März 2021.

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In den Erläuterungen dazu heisst esn, dass beispielsweise Frisörinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen, Pflege- und Sozialberufe sowie Kindergärtnerinnen von der Regelung profitieren. Auch Lehrerinnen können demnach teilweise betroffen sein. Ein fallweises Berühren während der Arbeit sei aber nicht umfasst.

Begründet wird die Freistellung mit neuen medizinischen Erkenntnissen, denen zufolge Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind, häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Das zeichne sich vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft ab. Mit der Freistellung könne das Risiko einer Ansteckung minimiert werden. Allerdings solle die Freistellung nur in unbedingt notwendigen Fällen erfolgen (1104/A).

Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 1301 vom 26.11.2020

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