Die Vorteile der eHealth-Anwendung „Elektronischer Impfpass“ können nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn Informationen über vorangegangene Impfungen vorliegen.
Das ist die Kernbotschaft jenes von den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne am 16. Feber 2021 eingebrachten Initiativantrages im Gesundheitsausschuss des Nationalrats (1263/A). Die vorgeschlagene Novellierung des Gesundheits-Telematikgesetzes sieht daher eine Verpflichtung für Gesundheitsdienstleister vor, die von ihnen seit dem 27. Dezember 2020 verabreichten COVID-19-Impfungen, die nicht im zentralen Impfregister gespeichert wurden, nachträglich einzumelden.