1


Spät aber doch: Deutscher Bundestag beschließt Digitalgesetz für die Pflege

Der Gesundheits- und Pflegebereich soll digitaler werden und damit (auch) den Patient*innen das Leben erleichtern.

Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, das u.a. Vereinfachungen bei Videosprechstunden – Telemedizin, Pflegeberatung – und bei elektronischen Rezepten vorsieht. Darüber hinaus sollen verstärkt Gesundheits-Apps zum Einsatz kommen – etwa um durch Übungen und Training den Zustand von Patient*innen zu stabilisieren und dadurch Stürze oder das Fortschreiten von Demenz zu vermeiden. Auch für die Pflegeberatung ergeben sich hier vielversprechende Möglichkeiten der Interaktion.

Konkret sieht das Gesetzauch neue digitale Anwendungen in der Pflege vor. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus u.v.m.).

Buchtipp Digitale_Transformation_Gesundheitswirtschaft

Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern, teilte das BMG mit. Es werde ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und ein zentrales Verzeichnis geschaffen. Auch die Pflegeberatung werde um digitale Elemente erweitert.

Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt. Zudem erhält die gematik den Auftrag, einen sicheren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematik-Infrastruktur zu entwickeln.

ZQP

> Zur Nachlese empfohlen: ZQP-Report-Digitalisierung-Pflege (2019) – als PDF-Download hier oder als kostenfreie Druckausgabe hier online bestellen

> Mehr dazu hier (Gesetzentwurf 2021)