1


Österreich: Endlich ist es da – Hospiz- und Palliativfonds-Gesetz finanziert menschenwürdiges Sterben

Zeitgleich mit der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich wurde jetzt endlich auch das Hospiz- und Palliativfondsgesetz auf den Weg gebracht. Es sichert die seit Jahren geforderte Regelfinanzierung.

Vorgesehen sind Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder, um bestimmte modular abgestufte Angebote finanzieren zu können (>1290 d.B.). Ziel ist eine bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen mit leistbarer Hospiz- und Palliativversorgung.

Paragraf_Gesetze_BMI

Bundesweit einheitliche Finanzierung

Ein „Hospiz- und Palliativfonds“ wird zu je einem Drittel vom Bund, dem jeweiligen Bundesland sowie der Sozialversicherung cofinanziert . Damit wird eine bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet.

Für das laufende Jahr sind Bundesmittel von insgesamt 21 Mio. € vorgesehen, 2023 soll der Bundes-Drittelanteil 36 Mio. und ein Jahr darauf 51 Mio. € betragen. Ab 2025 soll der Beitrag des Bundes aus dem Steuertopf alljährlich mit einem festgelegten Schlüssel erhöht werden.

geldsparen

Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – eingesetzt werden. Somit werden künftig all jene Angebote finanziert, die nicht im Rahmen des Leistungsorientierten Krankenanstaltensystems (LKF) abgedeckt sind. Das Gesetz tritt rückwirkend mit 01. Januar 2022 in Kraft.

Kommentar

Schwerstkranke und sterbende Menschen haben keine Lobby. Daher hat der politische Prozess zur Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung auch so unerträglich lange gedauert. Während man für die professionelle Vorbereitung, Durchführung und Nachbetreuung der Geburt jedes neuen Bürgers (w/m/d) schon seit Jahrzehnten viel Geld aufwendet, war die professionelle Versorgung sterbender Mitbürger*innen bislang weithin auf Sozialhilfe, auf Spenden und Charity-Events angewiesen. Diese eines reichen Staates unwürdige „Wohltätigkeit“ wird nun endlich durch eine gesetzliche Regelfinanzierung (zum Teil) abgelöst. Wobei die im Gesetz vorgesehenen Summen wahrscheinlich bei weitem nicht ausreichen werden, um jedem/jeder von uns ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen.

Mückstein Dr. Wolfgang

Doch – chapeau, Herr Bundesminister! – ein Anfang ist gemacht. Damit hat Sozialminister Mückstein (li.) – abseits der alle anderen Probleme überdeckenden Corona-Pandemie – auch als Arzt und Mensch einen wichtigen Meilenstein gesetzt, dem weitere folgen müssen.

Erich M. Hofer