1


Österreich: Befristete Berufserlaubnis für ausländische Pflegeassistenzkräfte

parlament

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat mehrheitlich beschlossen, berufsrechtliche Sonderbestimmungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bis Ende 2023 zu verlängern.

Um der angespannten Personalsituation in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen entgegen zu wirken, sieht der Gesetzentwurf vor, Angehörigen von Pflegeberufen, die im Ausland ausgebildet wurden und noch nicht alle Auflagen für eine volle Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Österreich erfüllen, unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Berufsausübung zu ermöglichen. Das betrifft zum einen die Pflegassistenz und zum anderen die Pflegefachassistenz, wobei die bedingte Eintragung in das Gesundheitsberuferegister auf zwei Jahre befristet und nicht verlängerbar ist (2492/A).