Dauerbrenner Pflege-Personalbemessung: PPR 2.0 kommt endlich in drei Stufen ab Januar 2023

Am 07. Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit die Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes zur Umsetzung der Personalbemessung PPR 2.0. Diese soll – wie von Pflegeverbänden seit Jahren gefordert – zur Personalbemessung im Krankenhaus verbindlich umgesetzt werden.

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Symbolfoto: AK OÖ

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„Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister das Thema Personalbemessung im Krankenhaus angeht“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. Seit über zwei Jahren liege der Vorschlag, den der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ver.di miteinander abgestimmt haben, im Ministerium. „Man hätte also schon längst weiter sein können, die prekäre Personalsituation in den Krankenhäusern endlich spürbar zu verbessern“, mahnt Bienstein mehr Tempo bei der Umsetzung an.

Das nun geplante Instrument zur Pflegepersonalbemessung orientiert sich an der Pflegepersonal-Regelung PPR, die seit den 1990er Jahren den meisten Pflegefachpersonen vertraut ist und wird daher als PPR 2.0 bezeichnet. Das Instrument erfasst, wie viel Personal nötig wäre, um eine gute, am individuellen Pflegebedarf ausgerichtete Pflege realisieren zu können. Damit hat die PPR 2.0 aus Sicht des DBfK das Potenzial, mittelfristig die Situation in den Krankenhäusern und damit die Versorgungsqualität zu verbessern. Die PPR 2.0 muss dem DBfK zufolge ein lernendes System werden, das stetig weiterentwickelt wird.

„Es kommt nun auf die richtige Umsetzung an“, betont Bienstein. „Dazu gehört auch, dass es ambitionierte, aber realistische Ziele für den Personalaufbau gibt. Die PPR 2.0 muss verbindlich umgesetzt und kontinuierlich pflegewissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse sinnvoll in das Instrument überführen zu können.

Deutscher Pflegerat: Rasche Einführung – Lücken schließen

„Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 müssen kurz- und mittelfristig zu einer dringend gebotenen, deutlichen Verbesserung der Bedingungen für die Patient*innen und der Profession Pflege führen, und dies langfristig – gestützt auf Qualitätsvorgaben – sichern. Mittelfristige Zielmarke muss eine Erreichung von 100 Prozent an Erfüllungsgrad sein“, so die Hoffnung von DPR-Präsidentin Christine Vogler.

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Vorhandene Lücken wie beispielsweise die Integration der Intensivstationen mittels INPULS in die PPR 2.0 müssten von Beginn an geschlossen werden. Weiter müsse ein echter Abgleich der IST mit der SOLL-Besetzung erfolgen, und zwar auf der Stationsebene und mit mehrmaligen Meldungen pro Jahr. Der Deutsche Pflegerat empfiehlt dringend, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in der Einführungs- und Konvergenzphase der PPR 2.0 beizubehalten. Nicht nachzuvollziehen sei aus Sicht des DPR die geplante Opt-Out-Lösung für Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag, da es keinen sinnhaften Zusammenhang zwischen diesem und der Anwendung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0.

> Eckpunkte Gesetzesauftrag Umsetzung PPR 2.0 des DPR, der DKG und ver.di (Stand: 23.06.2022)

 

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