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Corona-Impfpflicht: Bereits 160 Betretungsverbote in Hamburger Pflegeheimen und -diensten

Die Hamburger Gesundheitsämter haben nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht inzwischen 160 Betretungsverbote ausgesprochen.

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Dies bestätigte Martin Helfrich, Sprecher der Gesundheitsbehörde, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Hinzu kämen rund 140 Bescheide, in denen Auflagen angeordnet worden seien. Weitere rund 1.000 Fälle sind noch in der Prüfung. In kleinen Pflegeeinrichtungen könne der Wegfall einzelner Beschäftigter durchaus problematisch sein, sagte der Behördensprecher. Insgesamt jedoch sei die Quote der Fälle, in denen Menschen wegen einer fehlenden Corona-Schutzimpfung nicht mehr in ihrem Job arbeiten dürfen sehr gering.

Den Ermessensentscheidungen der Gesundheitsbehörden gingen laut Helfrich jeweils gründliche Prüfungen voraus. So seien die Betroffenen mehrfach aufgefordert worden, Unterlagen vorzulegen, die eine Impfung oder eine Befreiung von der Impfpflicht belegen.

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen u.a. auch Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste den Gesundheitsämtern seit Mitte März ungeimpfte Mitarbeiter*innen melden In der Hansestadt gingen nach behördlichen Angaben von nahezu 1.000 Einrichtungen Meldungen über knapp 5.000 Personen ein, die zunächst keinen Impfnachweis erbracht hatten. Derzeit gibt es eine kontrovers geführte Debatte um ein früheres Aussetzen der Impfpflicht, von der alle Beschäftigten in der Altenpflege betroffen sind. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt bisher eine Diskussion darüber ab.