Pflegepersonalbemessung PPR 2.0: Gesetzentwurf liegt vor – Pflegeverbände sind enttäuscht und fordern Nachbesserungen

Die im Deutschen Pflegerat vertretenen 16 Berufsverbände sind über den jetzt vorliegenden Entwurf des „Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes“ schwer enttäuscht. DPR-Präsidentin Christine Vogler spricht von Täuschung und einer „Alibiaktion“ und fordert massive Korrekturen.

Mit diesem Gesetz soll – mit großer Verspätung – ein Instrument zur Pflegepersonalbedarfsermittlung (PPR 2.0) eingeführt werden. Bereits Anfang 2020 hatten der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft ver.di die PPR 2.0 – nach einem Auftrag aus der ´Konzertierten Aktion Pflege´ (KAP) gemeinsam entwickelt und dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vereinbart, zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus die PPR 2.0 kurzfristig einzuführen, um schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

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„Der nun vorliegende Entwurf nimmt diese Intention allerdings völlig unzureichend auf und berücksichtigt wesentliche Vorschläge der Pflegeberufsverbände nicht“, kritisiert DPR-Präsidentin Christine Vogler (li.) scharf. Damit würde die Chance für eine echte Perspektive auf mehr Patientensicherheit und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus bereits im Ansatz verspielt.

Der Deutsche Pflegerat fordert erhebliche Nachbesserungen im folgenden Gesetzentwurf und Klarstellungen zu den vielen offenen Fragen: So dürfe es u.a. keine Ausnahmen für Krankenhäuser geben, auch die sichere Finanzierung des Pflegepersonals aus der PPR 2.0-Berechnung müsse geregelt werden. Laut DPR bleibe im Gesetzentwurf sogar unklar, ob der Pflegebedarf Grundlage zur Bestimmung der Soll-Personalbesetzung sein wird, obwohl dies ursprünglich die Intention der PPR 2.0 war.

„Es stellt sich insgesamt die Frage, ob mit diesem Entwurf die Profession Pflege hinters Licht geführt werden soll. Aber die professionell Pflegenden lassen sich nicht täuschen. Der Deutsche Pflegerat wird mit seinen Mitgliedsverbänden kein Alibi-Instrument zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus unterstützen“, so DPR-Präsidentin Vogler.

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