Maskenpflicht in deutschen Pflegeheimen grundrechtswidrig? – Erste Bundesländer setzen diesen unsinnigen Zwang jetzt aus

Nach dem massiven Protest der Seniorenverbände gegen die neuerliche Maskenpflicht ab 1. Oktober für hochaltrige und/oder demenzkranke Menschen in Heimen und Behinderteneinrichtungen (>wir berichteten im Vorheft) ziehen jetzt die ersten Bundesländer – Hessen und Baden-Württemberg – kräftig die Notbremse. Sie setzen die Maskenpflicht für Gemeinschaftsräume in den Heimen aus.

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Baden-Württemberg hat die Regelung am 28. Oktober in eigener Verantwortung gekippt, und auch Hessen bremste beim Vollzug dieser bundesgesetzlich geforderten Zwangsmaßnahme massiv ein. Über den Bundesrat forderten die Bundesländer den Bund gleichzeitig dazu auf, diese Regelung im Infektionsschutzgesetz rasch zu korrigieren.

In einer Stellungnahme sprach sich die Länderkammer dafür aus, die Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und für Menschen mit Behinderung wieder aufzuheben, ebenso für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten.

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BaWü-Gesundheitsminister Manne Lucha sagte der Deutschen Presse-Agentur am 28. Oktober in Stuttgart:“Es ist nach unserer Auffassung vertretbar, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen zu verzichten“. Es sei sehr wichtig, soziale Kontakte zu ermöglichen. Das hessische Sozialministerium verwies zudem auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Gemeinschaftlich von den Bewohner*innen genutzte Räume seien von der Maskenpflicht auszunehmen, da sie speziell in Heimen zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt seien.

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