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Durchbruch für Österreichs Hebammen: Mehr Lohn – mehr Teilzeit – mehr Betreuungszeit für Mutter und Kind

Deutlich bessere Entlohnung in Vollzeit oder auch Teilzeit bietet der jetzt beschlossene neue Kassenvertrag für Österreichs Hebammen.

Gerlinde Feichtlbauer„Wir brauchen mehr Hebammen, die mit Kassenvertrag arbeiten. Darin sind wir uns mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger einig, und ich bin überzeugt davon, dass wir diesem Ziel mit dem neuen Gesamtvertrag ein gutes Stück näher gekommen sind“, freut sich Gerlinde Feichtlbauer (Bild), Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums über die Einigung mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger zum neuen Gesamtvertrag.

Höhere Kassentarife, zeitgemäße Teilzeitlösungen und der Fokus auf Nachsorge sind die Eckpunkte der neuen Hebammen Kassenverträge, die damit ein schönes Stück attraktiver werden als bisher. Besonderen Wert legt der neue Gesamtvertrag auf die Nachsorge. Der Tarif für Hausbesuche der Hebamme im Wochenbett wird stufenweise bis 2025 angehoben. Am 1.1.2023 tritt der neue Gesamtvertrag zwischen dem ÖHG und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze

Alle Kassentarife für Hebammen werden angehoben. Die Kassenhebamme bekommt für einen Hausbesuch im Wochenbett:

– bisher 50 Euro

– rückwirkend ab 1.1.2022: 54 Euro

– ab 1.1.2023: 63 Euro

– ab 1.1.2024: 68 Euro und

– ab 1.1.2025: 70 Euro.

Hebamme-mit-BabywaageIn allen genannten Honoraren ist die so genannte Strukturpauschale bereits eingerechnet. Kassenhebammen bekommen diese zusätzlich zum Kassentarif für Administration, Dokumentation usw. So sind zum Beispiel in den 70 Euro für einen Hebammen-Hausbesuch ab dem Jahr 2025 20 Euro Strukturpauschale enthalten. Wer eine Wahlhebamme in Anspruch nimmt, bekommt 80 Prozent des Kassentarifs (ohne Strukturpauschale) erstattet.

Neu: Ein zusätzlicher Termin mit der Hebamme in der Schwangerschaft als Kassenleistung

Hebammen-Betreuung in der Schwangerschaft beginnt in Österreich für viele Frauen mit dem Beratungsgespräch im Mutter-Kind-Pass in der 18. bis 22. SSW. Darüber hinaus gibt es mit dem neuen Gesamtvertrag nun einen Hausbesuch oder eine Sprechstunde in der Hebammenordination in der Schwangerschaft, und zwar ab der 32. SSW. Wenn dieser Kontakt in Anspruch genommen wird, entfällt ein Hausbesuch im Wochenbett, so dass dann insgesamt sechs (statt sieben) Hausbesuche zwischen 6. Tag und 8. Woche nach der Geburt vorgesehen sind.

Telefonberatung und telemedizinische Betreuung, die während der ersten Zeit der Corona Pandemie als Kassenleistungen neu eingeführt worden waren, bleiben Kassenleistungen.

Neu: Teilzeit-Kassenverträge für Hebammen

Planstellen können ab sofort geteilt werden, so dass neben den Vollzeit-Kassenverträgen auch Teilzeitverträge für 75%, 50% und 25% eines Vollzeitvertrags möglich sind.

Quelle: APA