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Bayerns Neujahrsbotschaft an den Bund: Die Pflegeversicherung grundlegend reformieren und steuerlich unterstützen!

„Lauterbach muss 2023 zum Jahr der Pflegereform machen“, forderte Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (Bild) zum Jahresbeginn 2023 vom Bundesgesundheitsminister. Pflegebedürftige müssten endlich finanziell entlastet werden.

Holetschek Klaus_STMGP_Bayern_2021

Holetschek betonte: „Uns läuft die Zeit davon. Die Herausforderungen sind enorm: Wir müssen die Pflege attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte auch in der Langzeitpflege verbessern. Attraktive Arbeitsbedingungen kann es nachhaltig nur in einem solide finanzierten System geben. Auch darum brauchen wir eine grundlegende Reform des Leistungsrechts der Pflegeversicherung. Eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung muss verfügbar und bezahlbar sein.“

Dringend notwendig sei Holetschek zufolge eine umfassende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung, deren zentrale Eckpunkte für eine generationengerechte Pflegereform er bereits Mitte März 2021 vorgestellt habe. „Wir müssen die Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht Abrechnungsfragen“. Notwendig sei auch eine Dynamisierung des Pflegegelds, das seit dem Jahr 2017 nicht mehr angepasst wurde.“

Die Kosten der Pflege steigen – nicht nur durch die Einführung der flächendeckenden Zahlung von Tariflöhnen, sondern auch aufgrund von Inflation und gestiegenen Energiekosten. Die Ampel-Koalition muss deshalb auch die so genannten Sachleistungsbeträge – die Leistungen der Pflegeversicherung für die professionelle Pflege – deutlich erhöhen, fordert der Minister. Ausserdem müssten die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in allen Pflegesettings voll übernommen werden – also auch im Heim. „Am besten alles aus einer Hand durch die Pflegeversicherung!“, so Holetschek.

Pflegeversicherung muss endlich aus Steuermitteln unterstützt werden

geldsparen

Holetschek ergänzte: „Zudem darf der Kostenanteil der Pflegeeinrichtungen an der Ausbildung nicht länger auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden, sondern diese Kosten müssen aus Steuermitteln finanziert werden. Hier handelt es sich schließlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nicht zuletzt brauchen wir ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld, um Angehörigen eine pflegebedingte Auszeit aus dem Beruf zu ermöglichen.“

Der Minister betonte: „Klar ist: Mehrleistungen sind nicht zum Nulltarif zu haben und die Belastbarkeit der Beitragszahler ist begrenzt. Zur Refinanzierung brauchen wir einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung – das muss uns gute Pflege wert sein. Denn wir investieren hier in die Zukunft.“ Die Alternative wäre, dass immer mehr Pflegebedürftige die Eigenanteile nicht mehr leisten können und zu Sozialhilfeempfängern werden, oder im ambulanten Bereich einfach nicht mehr ausreichende Leistungen in Anspruch nehmen – „..und das frustriert auch die Pflegekräfte“, mahnte Holetschek.