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Deutschlands Krankenhausreform: Bund und Länder planen gemeinsamen Gesetzentwurf bis Sommer 2023

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich bei einem Treffen mit BGM Karl Lauterbach Anfang Januar 2023 darauf geeinigt, für die Krankenhausreform einen gemeinsamen Gesetzesentwurf bis zum Sommer 2023 vorzulegen.

KH-Reform_DE-2023_drei-Kernbestandteile

 

Eine Krankenhausreform, wie sie die Regierungskommission im Dezember vorgeschlagen hat (siehe Download-Link u.), ist auf Grund der Kompetenzverteilung ohne Zustimmung der Länder nicht möglich. Somit müssen alle an einem Strang ziehen, wenn diesem Mammutprojekt ein Erfolg beschieden sein soll.

Völlig neue Klinikfinanzierung

In ihrer dritten Empfehlung hat die Regierungskommission eine grundlegende Neuordnung der Klinikfinanzierung vorgeschlagen: Demnach sollen in Zukunft 40 Prozent der Betriebskosten durch „Vorhaltepauschalen“ und 60 Prozent über Fallpauschalen (DRGs) abgerechnet werden. In einigen Bereichen, wie etwa der Kindermedizin, soll die Vorhaltefinanzierung sogar bis zu 60 Prozent ausmachen.

Der Vorhaltebetrag orientiert sich an der Versorgungsstufe einer Klinik und einem Leistungsgruppensystem. Beides hat die Kommission defininert (siehe Abb.):

KH-Reform_DE-2023_Versorgungsstufenmodell
 Alle Grafiken: Kommissionsbericht