pflegen-online: Die neue Personalbemessung in Deutschlands Altenpflegeheimen – 12 FAQs
Ab Juli 2023 startet bundesweit die neue Personalbemessung für vollstationäre Pflegeheime. Wie funktioniert sie?
Anstelle der bisherigen Fachkraftquote von50 Prozent (gültig seit 1993) erfolgt eine individuelle Personalbedarfsermittlung in jedem Pflegeheim – je nach Anzahl und Grad der Pflegebedürftigkeit seiner Bewohner*innen. So ergibt sich der individuell benötigte Personal- und Qualifikations-Mix aus Fach- und Assistenzkräften sowie angelerntem Hilfspersonal (40 /30/30).
Bis wann muss die neue Personalbemessung umgesetzt werden? Wo kommt das zusätzlich benötigte Assistenzpersonal her? pflegen-online hat häufige Fragen und Antworten (FAQs) für Sie zusammengefasst …
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