Österreichs „Pflegebonus“: Wurden die Fehler behoben?

Vergangene Woche hat der Nationalrat Anpassungen beim Gehaltsbonus für Pflegekräfte beschlossen. Durch die Novelle stellt der Bund in diesem Jahr 2.460 € (brutto) pro Pflegekraft bereit.

parlamentUm die Gehälter von Pflegekräften zu erhöhen, stellt der Bund den Ländern – wie berichtet – 570 Mio. € für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. Für 2023 soll der Bonus nun 2.460 € pro Person – inklusive Dienstgeberbeiträge – betragen, damit den Pflegekräften durch die Bundesländer mehr Netto ausbezahlt werden kann. Die entsprechende Novelle zum Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz wurde vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen.

Darin ist auch eine administrative Vereinfachung der Zahlungsabwicklung verankert. Zudem wird klargestellt, dass auch Zahlungen an Leiharbeitnehmer*innen abgerechnet werden können und Teilzeitkräfte aliquot zu berücksichtigen sind.

Der „Pflegebonus“ eine Mogelpackung?

Das ursprüngliche Gesetz stand unter heftiger Kritik, da nach Abzug der Steuern und Abgaben weniger als die Hälfte der versprochenen 2.000 € für 2022 übrig blieben. Zudem haben die Länder den Bonus auch in unterschiedler Höhe ausbezahlt.

Sozialminister Rauch Foto BMSGPK_Marcel Kulhanek
Foto: © BMSGPK/Marcel Kulhanek

In der Nationalratssitzung erwidert Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Bild) den Kritikern, dass in Pflegeangelegenheiten weitgehend die Länder zuständig seien. Das Geld sei immer als Gehaltsbestandteil und nicht als einmalige Prämie geplant gewesen. In der Umsetzung habe sich gezeigt, dass das für das Jahr 2022 nicht möglich sei, weshalb eine Einmalzahlung im Dezember ausbezahlt wurde. Für 2023 hätten sich die Bundesländer aber geeinigt, die Auszahlungen zu vereinheitlichen und als Gehaltsbestandteil zu verankern, berichtete Rauch.

In Zukunft sei geplant, den Bonus über den Finanzausgleich dauerhaft im System zu verankern. Man sei bestimmt noch nicht am Ende der Pflegereform, so der Bundesminister. Es handle sich aber um einen ersten Schritt.

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