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Deutscher Bundestag: Pflegestudium soll vergütet werden

Um die Attraktivität des Pflegestudiums zu steigern, fordert die Unionsfraktion im deutschen Bundestag eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung.

geldsparenGroßer Bedarf und dennoch ist nur etwa die Hälfte aller Studienplätze belegt:  Nach Einschätzung von Gesundheitsexperten bleibt die akademische Pflegeausbildung weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Kernproblem sei die fehlende Finanzierung des Studiums. Dies ergab eine Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Antrag der Unionsfraktion (20/4316)  am 08. Februar.

In ihrem Antrag fordert die oppositionelle CDU/CSU die Bundesregierung auf, unverzüglich eine Regelung für eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung auf den Weg zu bringen und die finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen. Dies ermögliche den Studierenden während der Praktika von insgesamt 2.300 Stunden einen auskömmlichen Lebensunterhalt und würde somit die Attraktivität des Studiums deutlich steigern.

Weiters soll die Übernahme der Refinanzierung der Praxisanleitung gesetzlich geregelt werden, und ein Bund-Länder-Gipfel verbindliche Akademisierungsquoten erarbeiten.

Deutscher Pflegerat: Bildungsgipfel Pflege einberufen

Unterstützt wird der Antrag der Union unter anderem vom Deutschen Pflegerat (DPR): „Die Forderungen sind richtig. Die Pflegestudiengänge in Deutschland müssen stärker als bisher gefördert werden“, so Christine Vogler, Präsidentin des DPR, in einer Stellungnahme. Mit rund 50 Prozent erschreckend niedrig liege die Auslastung der derzeit verfügbaren Pflegestudienplätze.

Laut DPR benötigen Studierende der Pflege eine Vergütung für den von ihnen zu leistenden Praxisanteil. Es dürfe keine Ungleichbehandlung gegenüber Auszubildenden in der Pflege und gegenüber Studierenden der Hebammenwissenschaft geben, mahnt Vogler. Die Vergütung müsse darüber hinaus wie beim Hebammenstudium für die gesamte Dauer des Studiums gewährt werden.

DBfK kritisiert fehlende Vergütung

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erklärte seine Zustimmung zu den Forderungen. Die fehlende Vergütung oder Aufwandsentschädigung für die zu leistenden 2.300 Praxisstunden stelle eine Benachteiligung der Studenten dar, die aufgrund des Schichtdiensts nicht nebenbei jobben könnten. Würden die Studenten in die Finanzierungsverordnung zum Pflegeberufegesetz (PflBG) einbezogen, könnte das Problem entschärft werden.

Zudem schließe die fehlende Refinanzierung der Praxisanleitung in den Gesundheitseinrichtungen kleinere Einrichtungen von einer Kooperation mit der hochschulischen Ausbildung faktisch aus.

Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung

MdB-neu_Altenpflegerin-Claudia-Moll_Aachen_09-2021Weitere Unterstützung der Forderungen nach einer gerechten Vergütung kommt von der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Claudia Moll (Bild): „Aus Gesprächen weiß ich: auch Pflegestudierende brauchen eine Vergütung – wie die beruflich Auszubildenden, die monatlich durchschnittlich 1.100 bis 1.300 Euro bekommen.“ Der Koalitionsvertrag sehe dies bereits vor, es müsse aber schnell auf die Tagesordnung. „Wir müssen diese Lücke schließen, sonst verlieren wir diese Menschen für die Versorgung“, so Moll.