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Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Mit 1. Dezember 2023 übernimmt Mag. Ruth Nadbath (44, Bild) die Funktion der Gesamtleiterin und der Kaufmännischen Direktorin der Barmherzigen Brüder Kritzendorf. Sie folgt auf Karin Schmidt, die in den Ruhestand tritt.

Ruth Nadbath war seit 2009 im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien tätig. Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Controlling und war zuletzt stellvertretende kaufmännische Direktorin. Gemeinsam mit 160 Mitarbeitenden wird Frau Nadbath jetzt die Pflegeeinrichtung mit 240 Betten im Pflege- und Wohnbereich führen. Ein Schwerpunkt der Einrichtung ist die Betreuung an Demenz erkrankter Menschen.

Nadbath folgt Karin Schmidt, die seit 1977 in der Alten- und Betreuungseinrichtung in Kritzendorf tätig war, seit 2004 als Kaufmännische Direktorin und zuletzt auch als Gesamtleitung. Karin Schmidt ist überzeugt, „dass Frau Nadbath gemeinsam mit dem Team die Zukunft der Einrichtung positiv gestalten und innovative Entwicklungen weiter vorantreiben wird.“

Nadbath ist in Trausdorf (Burgenland) aufgewachsen und studierte an der Wirtschaftsuniversität Wien Betriebswirtschaft mit den Schwerpunkten Organisation und Materialwirtschaft, Kooperation als Unternehmensform und Wirtschaftssoziologie. Als Mutter von zwei Söhnen verbringt sie ihre Freizeit gerne mit Freunden und in der Natur beim Laufen.

Über das Pflegezentrum Kritzendorf (Bild)

Mehr als 100 Jahre Erfahrung in der Pflege und Betreuung von älteren Menschen, sowie ein 2019 neu erbautes Haus mit hell gestalteten Wohneinheiten, eigenen Terrassen und großzügigen Parkanlagen. Das zeichnet die Barmherzigen Brüder Kritzendorf aus.

2019 entstand in Kritzendorf ein zukunftsweisendes und modernes Haus, das ganz auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen ausgerichtet ist. Zum 100-jährigen Bestehen des Konventes Kritzendorf sind die Bewohner*innen in das neue Haus eingezogen.

Im Neubau ist das vom Land NÖ initiierte Konzept für „alltagsorientierte Wohngruppenmodelle“ umgesetzt worden, dass pflegebedürftigen Menschen in stationärer Pflege- und Betreuungseinrichtungen ein bedarfsgerechtes Lebensumfeld bietet. So kann noch gezielter auf die individuellen Bedürfnisse der betreuten Menschen eingegangen werden.

Der Bau besteht aus fünf Regelgeschossen mit jeweils 3 Pflegegruppen mit 14 Betten und einer Wohngruppe mit 5 Betten. Insgesamt handelt es sich um 210 Pflege- und 30 Wohnbetten. Jede Pflegegruppe hat einen großzügigen Aufenthaltsbereich mit Teeküche und einen großen Balkon.

Im Sommer ist der Hofgarten als Festplatz nutzbar. Das Zentrum ist für Aktivitäten frei gelassen, an den Rändern sind Bänke in schattigen Zonen platziert. Ein Brunnen dient als Attraktion. Ein weiteres Highlight ist der Aussichtspunkt auf dem sogenannten Augensteg. Von hier hat man einen schönen Rundblick über die Donauauen.

Fotos: Barmhz. Brüder /anja-grundboeck-photography





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Im Rahmen einer akademischen Feier wurden mit 1. November 2023 u.a. zwei Pflegewissenschaftlerinnen am Universitätsinstitut für Pflegewissenschaft und -praxis zu Universitätsprofessorinnen (Bild) ernannt.

  • Univ.-Prof.in Dr.in rer. medic. Irmela Gnass
    (Nursing Sciene and Cross Sectoral Care)
  • Univ.-Prof.in Dr.in rer. medic. Nadja Nestler
    (Nursing Sciene and Advanced Nursing Practice)

Im Bild links (v.l.): Univ.-Prof. Christian Pirich (Vizerektor PMU), Univ.-Prof. Jürgen Osterbrink (Dekan für Pflegewissenschaft PMU), Univ.-Prof.in Irmela Gnass und Univ.-Prof. Wolfgang Sperl (Rektor PMU). Im Bild rechts (v.l.): Univ.-Prof. Christian Pirich (Vizerektor PMU), Univ.-Prof. Jürgen Osterbrink (Dekan für Pflegewissenschaft PMU), Univ.-Prof.in Nadja Nestler und Univ.-Prof. Wolfgang Sperl (Rektor PMU).

Fotos: PMU Salzburg





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Spannende Diskussionen und mögliche Lösungen für den Fachkräftemangel: Was das Careum Forum 2023 alles geboten hat, erfahren Sie in einem umfassenden Rückblick – inklusive Video mit Highlights und Statements.

Rund 70 Direktbetroffene haben sich in sieben Teilbereichen mit dem komplexen Thema auseinandergesetzt und gemeinsam praxisnahe Lösungsansätze entwickelt …

>zum Video





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Wenn’s draussen früh dunkel, feucht und ungemütlich wird, sinkt bei zahlreichen Menschen die Stimmung in den Keller. Frauen im Wechsel, die unter depressiven Verstimmungen leiden, macht der Winter mit seinen kurzen, lichtschwachen Tagen ganz besonders zu schaffen. Können pflanzliche Naturheilmittel helfen?
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Die Tage werden kürzer und die Laune immer schlechter! Mehr als 200.000 Österreicher und Österreicherinnen leiden in der dunklen Jahreszeit an einer Herbst-Winter-Depression.1 Frauen im Wechsel sind besonders betroffen:
„Die mit dem Klimakterium verbundenen Hormonveränderungen können die Anfälligkeit für Depressionen begünstigen“, so Univ. Prof. Dr. Doris Maria Gruber, Fachärztin für Frauenheilkunde in Wien. „Die hormonelle Umstellung beginnt mit einer Abnahme des Gelbkörperhormons Progesteron. Da dieses Hormon angstlösend, schlaffördernd, entspannend und beruhigend wirkt, ist ein Mangel an Progesteron für viele Frauen mit Ängsten, Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen verbunden.“ Diese Symptome nehmen im Laufe des Wechsels zu. Nämlich dann, wenn noch Östrogenmangel dazukommt. „Sinkt der Östrogenspiegel, werden weniger Endorphine wie Serotonin und Dopamin produziert“, so Hormonexpertin Doris Gruber weiter. Die Folge: Neben den lästigen Hitzewallungen, beeinträchtigen Schlafstörungen, Nervosität, Reizbarkeit und Ängste das emotionale Gleichgewicht der Frau.

Die Lösung kommt aus der Natur

Therapie erwünscht! „Nicht immer sind Hormongaben die Lösung bei Wechselbeschwerden – und auch nicht immer sind sie von den Frauen erwünscht. So kommen in der Behandlung als First-Line-Therapie Heilpflanzen zum Einsatz“, so Univ. Prof. Dr. Gruber. „Insbesondere in den großen Bereichen der depressiven Befindlichkeitsstörungen, nervösen Unruhezustände, leichter Reizbarkeit und der Schlafstörungen, die in der dunklen Jahreszeit besonders weit verbreitet sind, können durch pflanzliche Wirkstoffe gute Erfolge erzielt werden.“

Safran: Wissenschaftlich belegte, antidepressive Wirkung2-24

Wenn es infolge von Lichtmangel und Wechselbeschwerden zu einer „depressiven“ Stoffwechsellage kommt, suchen viele Frauen Unterstützung durch pflanzliche Produkte. Neu auf dem österreichischen Markt und bei depressiven Befindlichkeitsstörungen sorgfältig untersucht ist Safran, für dessen gute Wirksamkeit und Verträglichkeit eine hohe Evidenz vorliegt. Verschiedene Studien sowie Meta-Analysen haben die antidepressive Wirkung von Safran bei leichten bis mittelschweren Depressions-Symptomen belegt. Dieser war der Placebo-Behandlung klar überlegen und zeigte sich in seiner Wirkung gleichwertig zu den synthetischen Antidepressiva.
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Als Arzneipflanze hat Safran bereits eine lange Tradition bei Regelbeschwerden und Verstimmungszuständen. Schon in der Antike wurde er zu deren Linderung als Heilpflanze eingesetzt. Heute weiß man, dass vor allem Crocine und der Aromastoff Safranal für seine Wirkung verantwortlich sind. Safran wirkt nicht nur stimmungsaufhellend und beruhigend, sondern ebenso entkrampfend, entzündungshemmend und organschützend. Er stärkt ausserdem die Gehirnleistung und verbessert die Konzentration.
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Zum Einsatz kommt Safran heute als standardisierter Extrakt aus der Apotheke – dieser sorgt für Entspannung und hilft, eine gute Stimmung aufrecht zu erhalten. Gemeinsam mit der bewährten Arzneipflanze Salbei, sowie den Vitaminen B6, D3 und speziellen Mineralstoffen leistet Safran so einen wertvollen Beitrag zum seelischen und körperlichen Gleichgewicht während der Menopause.24

Wie Frauen sonst noch gegensteuern können:

  • Mittagspause für Spaziergang nützen: Frische Luft und Sonnenlicht (Vitamin D) fördern die gute Laune. Die Mittagszeit ist im Winter die beste Zeit dafür!
  • Licht an! Hochwertige Tageslichtlampen zur Lichttherapie (mit zw. 10.000 und 25.000 Lux) oder auch Lichterketten mit stromsparenden LED-Lampen sorgen zu Hause oder am Arbeitsplatz für bessere Stimmung.
  • Mahlzeit: Um ausreichend Serotonin bilden zu können, kommt es auf die richtige Ernährung an. Am besten können wir die Serotoninproduktion unterstützen, wenn wir möglichst viel Tryptophan zu uns nehmen, aus dem unser Körper selbst Serotonin herstellen kann. Besonders viel Tryptophan ist in Nüssen, vor allem Cashewnüssen, Hülsenfrüchten, Vollkorngetreide, Bananen, Samen und Schokolade mit mehr als 70 % Kakaoanteil enthalten.
  • Bunte Farben und gute Düfte! Draußen ist alles Grau in Grau? Machen wir die Welt einfach selbst etwas bunter – zum Beispiel mit farbenfrohen Bildern und aromatischen Duftlampen mit Orange, Zimt & Co.
  • Musikalische Aufheiterung findet sich z.B. mit den Suchbegriffen „Happy Music“, „Latin Hits“ oder „Summer Hits“ auf youtube.com oder offline im eigenen CD-Regal. Hauptsache schwungvoll! Aufheiterung bieten selbstverständlich auch lustige Filme, Theaterstücke und Kabaretts live oder im (Home-)Kino.
  • Happy together: Geteiltes Leid ist halbes Leid. Manchmal geht es uns schon besser, wenn wir einfach mal darüber reden können, dass es uns nicht gut geht. Deshalb sollten wir uns gerade im Winter regelmäßig mit Menschen treffen, die uns inspirieren, Energie spenden und mit denen wir offen über unsere Gefühle und Stimmungen reden können.
Fotos: Safran/adobe.stock.com (2), Ernst Kainstorfer (1)
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Literatur:
1. Pjrek E, Baldinger P, Spies M, Papageorgiou K, Kasper S, Winkler D. Epidemiology and socioeconomic impact of seasonal affective disorder in Austria. European Psychiatry 2016;32:28-32
2. G. Georgiadou et al. Neurosci Lett. 2012; 528 (1): 27 – 30
3. Kazemi et al. Hum Psychopharmacol. 2021; 36 (4): e2780
4. Kashani et al. Pharmacopsychiatry 2017; 50 (2): 64 – 8
5. Shasmansouri et al. J Affect Disord. 2014; 155: 216 – 22
6. A. Akhondzadeh Basti et al. Prog Neuropsychopharmacol Biol Psychiatry 2007; 31 (2): 439 – 42
7. Noorbala et al. J Ethnopharmacol. 2005; 97 (2): 281 – 4
8. Ahmadpanah et al. Psychiatry Res. 2019; 282: 112613
9. Ghajar et al. Pharmacopsychiatry 2017; 50 (4): 152 – 60
10. Akhondzadeh et al. BMC Complement Altern Med. 2004; 4: 12
11. Kashani et al. Arch Gynecol Obstet. 2018; 297 (3): 717 – 24
12. Lopresti et al. J Affect Disord. 2018; 232: 349 – 57
13. Moazen-Zadeh et al. J Altern Complement Med. 2018; 24 (4): 361 – 8
14. Abedimanesh et al. Iran Red Crescent Med J. 2017; 19 (9): e13676
15. Jam et al. Adv Clin Exp Med. 2017; 26 (6): 925 – 30
16. Kell et al. Complement Ther Med. 2017; 33: 58 – 64
17. Tabeshpour et al. Phytomedicine 2017; 36: 145 – 52
18. Mazidi et al. J Complement Integr Med. 2016; 13 (2): 195 – 9
19. Moshiri et al. Phytomedicine 2006; 13 (9-10): 607 – 11
20. Akhondzadeh et al. Phytother Res. 2005; 19 (2): 148 – 51
21. W. Blaschek et al. Hagers Enzyklopädie der Arzneistoffe und Drogen. Springer-Verlag 2016
22. M. Lechtenberg et al. Dtsch Apothekerzeitung 2016; 156: 46 – 8
23. M. Agha-Hosseini et al. „Crocus sativus L. (saffron) in the treatment of premenstrual syndrome: BJOG. 2008; 115 (4): 515 – 9
24. AL Lopresti, SJ Smith „The Effects of a Saffron Extract (affron®) on Menopausal Symptoms in Women during Perimenopause: A Randomised, Double- Blind, Placebo-Controlled Study“ J Menopausal Med. 2021; 27 (2): 66 – 78




Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Die österreichische Pflegewissenschafterin Dr. Sabine Pleschberger (Bild) tritt mit 1. Dezember 2023 die neu geschaffene Stiftungsprofessur an der MedUni Wien an. LAZARUS gratuliert herzlich zu dieser Ber

Ziele der Stiftungsprofessur, die vom Verein „PflegerIn mit Herz“ für vorerst drei Jahre mit 1,5 Mio. Euro gefördert wird, sind Forschung und Lehre im Bereich der Pflege sowie die Umsetzung innovativer Lösungen, um dem Pflegenotstand entgegenzuwirken.

„Mit der Stiftungsprofessur für Pflegewissenschaft verankern wir in den kommenden Jahren ein höchst relevantes Thema an der MedUni Wien. Wir freuen uns über diese Gelegenheit, mit der Berufung von Sabine Pleschberger unserem gesellschaftlichen Auftrag einmal mehr nachzukommen“, sagt Rektor Markus Müller. „Die MedUni Wien ist sich der Herausforderungen im Gesundheitssystem der gegenwärtigen und zukünftigen Zeiten voll und ganz bewusst. Dabei werden nicht nur die spezifischen Fachbereiche, sondern auch disziplinübergreifende Themen von hoher gesellschaftlicher Bedeutung, wie die Pflegewissenschaft, mit größter Sorgfalt berücksichtigt.“

Im Rahmen der Stiftungsprofessur für Pflegewissenschaft am Zentrum für Public Health wird sich Sabine Pleschberger in der Forschung Fragen der Sicherstellung der Pflege in einer alternden Gesellschaft widmen. Darin u.a. dem Zueinander von formeller Pflege, Betreuung und informeller Unterstützung. „Dreh- und Angelpunkt meines wissenschaftlichen Interesses seit nunmehr 25 Jahren ist die Frage, wie eine qualitätsvolle pflegerische Versorgung in einer alternden Gesellschaft bis zum Lebensende sichergestellt werden kann“, erklärt Sabine Pleschberger, „letztlich geht es um die große Frage, wie wir in Gesellschaft alt werden und bis zuletzt gut leben können. Hierfür humane Lösungen zu suchen und zu entwickeln ist auch eine wichtige Aufgabe der Pflegewissenschaft, und der möchte ich mich im Rahmen der Stiftungsprofessur gerne widmen.“

Ausgehend von Fragen der Versorgung am Lebensende – Stichwort Hospizbewegung und Palliative Care – beschäftigt sich Pleschberger mit innovativen Konzepten/Modellen zur Bewältigung von Care-Aufgaben im weitesten Sinn. „Es gibt hier ein enormes Potenzial, eine Hilfe- und Pflegebereitschaft in der Bevölkerung, die mitbedacht werden muss, wenn wir uns diesen Fragen widmen. Aber keiner und keine kann und will ‚alles‘ übernehmen“, erklärt sie, „deshalb müssen wir zukünftig in Netzwerken denken, wenn wir die Aufgaben der Sorge, Betreuung und Pflege in der Gesellschaft bewältigen wollen.“

Die Pflegewissenschaft habe hier auch die Aufgabe, die Perspektive der betroffenen Menschen zu erfassen, und ausgehend davon die Versorgung zu gestalten und Angebote zu entwickeln. Damit solche Sorgenetzwerke funktionieren, braucht es die professionelle Pflege. Bei ihr können die vielen Fäden aus informeller Unterstützung und formaler Hilfen zusammenlaufen und vernetzt werden („community nursing“).

Auch vor diesem Hintergrund hat sich Sabine Pleschbergers Forschung in der jüngeren Vergangenheit verstärkt der beruflichen Pflege gewidmet. Es ist ein dynamisches Feld in Österreich, da durch die Gesetzesnovellen der letzten Jahre nicht nur neue Berufe, sondern auch neue Zugangswege geschaffen wurden. Dazu gehört die akademische Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. „Die Zusammenarbeit der Berufsgruppen – innerhalb der Pflege aber auch im Reigen der anderen Gesundheitsberufe – stellt einen weiteren Schwerpunkt meiner Forschungsarbeit im Rahmen der Stiftungsprofessur dar. Es hat sich gezeigt, dass sie wesentlich dazu beiträgt, dass Pflegepersonen in ihrem Arbeitsfeld bleiben. Attraktivität und Zufriedenheit im Beruf sind Schlüsselthemen, wenn es darum geht, dass die gut ausgebildeten und erfahrenen Pflegenden im Beruf verbleiben und sich engagiert einbringen. Dies muss der Kernbestandteil jeder Strategie gegen Personalnotstand sein“, so Pleschberger.

Zur Person

Sabine Pleschberger ist DGKP, Sozial-, Pflege und Gesundheitswissenschafterin und hat sich im Jahr 2011 an der Universität Klagenfurt in Pflegewissenschaft und Palliative Care habilitiert. Seit vielen Jahren arbeitet sie in Forschung und Lehre im universitären sowie außeruniversitären Bereich zu folgenden thematischen Schwerpunkten: Care for Older People, Erfassen der Nutzer:innenperspektive im Gesundheitswesen und damit verbundene methodische Herausforderungen, Hospizarbeit und Palliative Care, Berufsentwicklung in der Pflege sowie ethischen Fragen zu o.g. Themen. Zuletzt war sie Senior Health Expert an der Gesundheit Österreich GmbH und Gastprofessorin am Institut für Pflegewissenschaft der Universität Wien.

Foto: Universität Wien/derknopfdruecker.com





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Der vom BMG veröffentlichte Referentenentwurf für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) löst gemischte Reaktionen aus: Während sich der DBfK und Deutsche Pflegerat überwiegend positiv äußern, halten der Bundesverband Pflegemanagement und der VPU den Entwurf für nicht umsetzbar.

Laut Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) startet am 01. Jänner 2024 das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 sowohl auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder als auch auf Intensivstationen für Kinder. Mit der neuen Verordnung soll die Arbeitssituation von Pflegekräften in den Krankenhäusern verbessert und die Qualität der Patientenversorgung gesteigert werden.

Ein Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit

Der Deutsche Pflegerat (DPR) spricht in einer Presseaussendung zum Entwurf von einem „Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit“. Erstmals in der Geschichte Deutschlands werde die Pflege im Krankenhaus klar und verbindlich in ihrer Personalausstattung geregelt. Die allgemeine Kritik an der PPR 2.0, insbesondere wenn die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung in Zweifel gezogen würde, teilt der DPR nicht. Die PPR 2.0 sei valide, reflektiert und in ihrer Entwicklung ein bereits seit vielen Jahren andauernder Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Profession Pflege und maßgeblichen Institutionen. „Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen“, so der DPR. Die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung verläuft in Etappen. Nach der Einführungsphase kommt die Konvergenzphase. Das heißt, dass Zeit für die Umsetzung bleibt. Zeit für den Aufbau von Strukturen, zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Unterstützung durch digitale Systeme. Verstanden werden muss, dass auch wenn die Daten zum 1. April 2024 nicht vorliegen, es nicht zu Sanktionen kommt.

PPR 2.0 endlich gesetzlich verankert

Ähnlich positiv äußert sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zum Mitte November vorgelegten Entwurf: „Die PPR 2.0 ist nun endlich gesetzlich verankert. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden schon seit Jahren ein“, lobte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein den Vorstoß des Ministeriums.

Ähnlich wie der DPR gibt auch der DBfK zu bedenken, dass es sich bei der PPR 2.0 um ein lernendes Instrument handele, das mit pflegewissenschaftlicher Begleitung weiterentwickelt wird. „Ein lernendes System kann nicht von Anfang an perfekt sein“, so Bienstein. „Es kommt im Prozess der Weiterentwicklung darauf an, dass dieser aus pflegefachlicher Perspektive erfolgt.“ Auc daher hält der Berufsverband die Einführung eines öffentlich finanzierten Instituts für die Personalbedarfsermittlung in der Pflege für unumgänglich, damit eine pflegefachliche Begleitung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsinstruments sichergestellt werden kann.

Referentenentwurf „so nicht umsetzbar“

Entgegen den positiven Stellungnahmen des Berufsverbands und des DPR, zeigt sich der Bundesverband Pflegemanagement eher kritisch. Die Einführung der PPR 2.0 als verbindliches Personalbemessungsinstrument zum Januar 2024 sei sowohl zeitlich als auch inhaltlich nicht realistisch. Es stünde außer Frage, dass für eine erfolgreiche Einführung evidenzbasierte Instrumente erforderlich sind, die den Pflegebedarf in verschiede­nen Settings und Pflegesituationen erfassen könnten und zugleich eine Personalbe­messung unter Berücksichtigung des erfassten Bedarfes ermöglichen. Und genau dies ist derzeit mangels hinreichend empirischer Daten und einer reinen Fokussierung auf leistungsbezogene Daten auf Basis von Zeiteinheiten nicht gegeben. Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagements sprechen neben den pflege­wissenschaftlichen auch ganz praktische Gründe gegen eine zielführende Umsetzung in der aktuellen Form: Derzeit ist keinerlei Refinanzierung der mit der Einführung verbundenen Kosten vorgesehen, was viele finanziell bereits ange­schlagene Krankenhäuser weiter in Bedrängnis bringen dürfte. Die Einführung zum 1. Januar 2024 ist zu kurz bemessen, auch vor dem Hintergrund der unterschiedli­chen technischen Gegebenheiten in den Krankenhäusern.

„Ein so wichtiger Schritt darf nicht unreflektiert im Hauruck-Verfahren getan werden. Das Pflegemanagement, die Pflegewissenschaft und die Pflegepraxis haben mit zahlreichen Stellungnahmen frühzeitig auf Schwachstellen im Entwurf hingewiesen und Wege aufgezeigt“, so Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement. „Was nach wie vor fehlt, ist die ernsthafte Bereitschaft der Ver­antwortlichen, sich mit den pflegefachlichen Expertenhinweisen auseinanderzuset­zen“, resümiert Lukuc enttäuscht.

Keine Beiträge zur Erreichung der Ziele

An der Umsetzbarkeit des Entwurfs zweifelt auch der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU). In einer ausführlichen Stellungnahme bezeichnet der VPU die vorgesehene Zeitschiene zur Einführung der PPR 2.0 für die Universitätskliniken und die Medizinischen Hochschulen als nicht umsetzbar und unrealistisch.

Der derzeitige Digitalisierungsgrad ermögliche aktuell keine zeitnahe Erfassung der drei unterschiedlichen PPR sowie deren umfassende Datenauswertung. Die Beschaffungen von Hard- und Software sei zeitintensiv. Die Alternative, die geforderten Daten per Hand mit einem hohen Pflegepersonalaufwand auf Papier zu erheben, manuell in ein digitales Auswertungstool zu geben und auszuwerten, bis die erforderliche Software auf dem Gesundheitsmarkt verfügbar ist, führt zu einer weiteren Belastung der Pflegefachpersonen.

Auch der Schulungsaufwand des Personals sei laut VPU nicht ausreichend berücksichtigt: Für die Konzeption, Planung und Realisation dieser Schulungen müsse ab dem Inkrafttreten der PPBV mit einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten gerechnet werden.

Weiters beklagt der VPU die mangelnde Berücksichtigung des pflegefachlichen Feedbacks im Referentenentwurf. Die Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen, die an den Erprobungen der Instrumente teilnahmen, beklagen, dass pflegefachliches Feedback aus dieser Teilnahme augenscheinlich keinen Eingang in den Referentenentwurf gefunden hat. So wird beispielweise an einigen Stellen der Verordnung eine unkonkrete Fachterminologie verwendet.

Auch die tatsächlichen wirtschaftlichen Aufwendungen der Krankenhäuser werden aus Sicht der VPU erheblich unterschätzt.

Im Fazit zeigt sich der Verband skeptisch, ob die im Entwurf angegebenen Ziele zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung eine angemessenen Personalausstattung in der Pflege mit der PPBV zur erreichen sind.

 





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Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Die Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) veröffentlichte heute explizite Empfehlungen für die interprofessionellen Handlungsfelder in der Intensivmedizin, der Notfall- und Rettungsmedizin.

In der Intensivmedizin war und ist eine gute Patientenversorgung ohne eine interprofessionelle und multidisziplinäre Zusammenarbeit schon immer undenkbar. Wie in kaum einem anderen Bereich der Medizin arbeiten Ärzte und Pflegekräfte eng zusammen. So führt die Intensivpflege immer schon intensivmedizinische Tätigkeiten durch. Welche genau, ist jedoch bislang ungeregelt. Doch der ausgeprägte und fortschreitende Mangel an Fachpflegekräften, die zunehmende Akademisierung der Pflegenden sowie auch der absehbare Ärztemangel fachen die Diskussion über die Ausweitung von Kompetenzen der Pflegefachberufe an. Wer darf und kann also welche Tätigkeiten wann und wie genau ausführen?

Symbolbild

Die Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gibt Antworten. Die Fachgesellschaft veröffentlichte heute Dienstag, 28. November 2023 explizite Empfehlungen für die interprofessionellen Handlungsfelder in der Intensivmedizin.

„Die Erweiterung der Handlungskompetenz der Pflegekräfte ist ein hochemotionales Thema“, sagt DIVI-Präsident Professor Felix Walcher. „Aber die DIVI hat sich dieser Herausforderung im Jahr 2023 gestellt!“ Beide Berufsgruppen würden sich permanent weiterentwickeln und spezialisierte Kompetenzen weit über die grundständige Ausbildung aneignen. Es sei deshalb nur konsequent, nach der Veröffentlichung der DIVI-Strukturempfehlungen 2022 jetzt die Empfehlungen für die Handlungskompetenzen im interprofessionellen Team herauszugeben, so der Präsident.

Eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe entwickelte seit Anfang Juni, im Anschluss an eine zweitägige Klausurtagung, acht Kernaussagen und eine Matrix mit konkreten Empfehlungen. Federführend übernahm das Autoren-Gespann der DIVI-Strukturempfehlungen wieder das Zepter: Prof. Christian Waydhas als Vertreter der Mediziner sowie Thomas van den Hooven als Vertreter der Pflegenden.

Klarheit schaffen: Kompetenzen der Pflegenden definiert

Klarheit schaffen – das ist das Ziel der DIVI-Veröffentlichung. So definiert das Paper zum ersten Mal, welche Kompetenzen Fachpflegende aufgrund ihrer Ausbildung haben. „Wir sind überzeugt, dass aus dem Fehlen dieser Definitionen der berufspolitische Konflikt resultiert“, so Thomas van den Hooven, Pflegedirektor des Universitätsklinikums Münster. „Jetzt aber bewegen wir uns von der Struktur- hin zur Prozessqualität!“

Beide DIVI-Paper – die Strukturempfehlungen 2022 und die Handlungskompetenzen 2023 – geben konkrete Hinweise, wie sich Mediziner und Fachpflegende auf der Intensivstation die Arbeit teilen können. Eine sofortige Umsetzung ist möglich. Juristisch ist auch die Empfehlung der Handlungskompetenzen abgedeckt, da die Verantwortungen an die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen gekoppelt sind.

„Unsere Handlungsempfehlung ist eine logische Konsequenz“, unterstreicht Prof. Christian Waydhas, Intensivmediziner und Chirurg im Leitungsteam der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Essen. „Wir legen hier einen sehr sachbezogenen Vorschlag vor.“

Berufspolitische Partikularinteressen versachlichen, um gemeinsam Versorgung zu schaffen

Das Miteinander zu fördern und in den Berufsgruppen nicht gegen, sondern miteinander zu arbeiten – das sei für die Zukunft der Versorgung der Bevölkerung unerlässlich, betont die DIVI. „Wir sind auf der Intensivstation am engsten verzahnt“, zeigt Mediziner Waydhas auf. „Es ist dauernd eine Pflegekraft beim Patienten und es sind immer Ärzte auf der Station.“ Beide Berufsgruppen seien also ständig vertreten. Die DIVI sehe sich als Fachgesellschaft daher in der Verantwortung, vorwegzugehen. „Der Teamgedanke ist für uns nicht etwas, was man ständig betont, weil es gerade angesagt ist. Nein, das Arbeiten im Team ist essenziell – für die Versorgung der uns anvertrauten Patienten!“

Pflegedirektor van den Hooven unterstreicht: „Die Demografie wird uns dramatisch die Feder diktieren! So müssen wir uns an allen Ecken im Gesundheitssystem überlegen, wie wir uns aufstellen.“ Es dürfe keine Konflikte unter den Mitarbeitenden geben, sondern müssten zwangsläufig alle Aufgaben verteilt und Kompetenzen gebündelt werden. „Wir müssen uns in Deutschland sonst wirklich fragen, wie wir das schaffen wollen!“

Empfehlungen für Teams der Intensivmedizin – aber auch der Notfall- und Rettungsmedizin

Langfristig sollen die DIVI-Handlungsempfehlungen den Rahmen für die interprofessionelle Zusammenarbeit auf der Intensivstation bilden. „Auch wenn in diesem ersten Schritt der Schwerpunkt auf der Intensivmedizin liegt“, erklärt DIVI-Präsident Felix Walcher, „so sollen die Handlungsempfehlungen in Zukunft auch auf die Notaufnahmen, die Rettungsmedizin und weitere therapeutische Gesundheitsfachberufe übertragen werden.“

Der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg sieht den Arbeitsauftrag klar vor Augen: Als Fachgesellschaft, in der man sich einerseits auf die Intensiv- und Notfallversorgung fokussiere und andererseits Pflegefachkräfte, Pflegewissenschaftler, Ärzte und andere intensiv- und notfallmedizinisch aktive Fachberufe zusammengeschlossen sind, sei man prädestiniert, gemeinsame Lösungen für die anstehenden Fragen im Gesundheitssystem zu entwickeln.

>zu den Handlungsempfehlungen der DIVI (Nov. 2023)





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Im Sommer 2023 verließ der zweite Jahrgang Absolventen der generalistischen Pflegeausbildung die Berufsfachschulen. Um jenen 17 Pflegefachfrauen und -männern, die sich für die Arbeit in der Kindermedizin entschieden haben, einen guten Start zu ermöglichen, nehmen sie seit September an einer spezialisierten Zusatzausbildung und Einarbeitung in der Kinderpflege teil.

Die ersten Teilnehmenden der Zusatzausbildung erhalten von Fachkrankenschwester und Ausbilderin Vicky Janke (Mitte, hinten) in der Zentralen Notfallaufnahme des UKL Einblick in die Thematik „Polytrauma aus pflegerischer Sicht“.

Foto: Stefan Straube /UKL

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – diese Tatsache gilt auch in der Pflege. Pflegearbeit in einer hochspezialisierten Kinderklinik oder auf einer Frühchenstation stellt daher etwas andere Anforderungen an die Pflegenden, weshalb es bis zur Reform der Pflegeausbildung eine gesonderte Ausbildung zur Kinderpflegefachkraft gab. Mit der Einführung der generalistischen Ausbildung entfiel diese Trennung, die Inhalte wurden in die umfassende Ausbildung der Pflege aller Altersgruppen integriert, die unverändert drei Jahre dauert.

„Uns war allerdings frühzeitig klar, dass dabei einiges Spezialwissen nicht im bisherigen Umfang vermittelt werden kann, allein aufgrund der Verdichtung der Wissensvermittlung“, beschreibt Kerstin Voigt, Pflegerische Leitung im Department für Frauen und Kindermedizin am UKL, die damit verbundenen Herausforderungen. Auch der Zeitanteil der praktischen Erfahrung während der Ausbildung, der im Bereich der Kindermedizin absolviert wird, ist deutlich kürzer als bisher. „Das birgt die Gefahr, dass sich Berufsanfänger: innen in der Kinderpflege nicht sicher genug fühlen“, sagt Voigt. Diese Überlegungen sind auch in ein 2015 vom UKL erstelltes Positionspapier eingeflossen, in dem vor allem auf die zu erwartenden Defizite bei der Wissensvermittlung in der Kinderpflege hingewiesen wurde (siehe Link unten).

Als Lösung wurde nun mit der Akademie des UKL, den für die Ausbildung verantwortlichen Mitarbeiter:innen der Kinderstationen und den Praxisanleiter:innen eine hausinterne Option zur Vertiefung in der Kinderpflege entwickelt: Diese besteht aus 180 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen, begleiteten Einarbeitung auf den jeweiligen Kinderstationen, An deren Ende verfügt jede Teilnehmer:in über etwa 1300 Stunden Erfahrung in der Kinderpflege und entspricht damit auch den Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses an eine in der Onkologie oder Neonatologie tätigen Pflegefachperson.

Generell ist das Ziel, mit dem Angebot möglichst viele Pflegeabsolvent:innen für die Arbeit in der Pflege kranker Kinder begeistern zu können. Voigt: „Wir möchten den Pflegenachwuchs optimal auf diese Aufgabe vorbereiten, um am Leipziger Universitätsklinikum eine hochqualifizierte Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu garantieren.“

>UKL-Positionspapier zur Reform der Pflegeberufe (2015)





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (Bild) erhöht den Druck auf die Bundesregierung, die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser mit einem Soforthilfeprogramm auszugleichen.

Gerlach zufolge brachten die Bundesländer Bayern, NRW, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt in der Vorwoche gemeinsam eine Bundesratsinitiative ein: „Die Bundesregierung muss sich jetzt klar dazu bekennen, die Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren.“ Denn wegen der rasant gestiegenen Betriebskosten hätten viele Kliniken große Schwierigkeiten. Das dürfe die Bundesregierung nicht länger ignorieren.

Reform für insolvente Kliniken wäre nutzlos

„Es wäre ein wichtiges Signal auch für die geplante Krankenhausreform, gefährdete Krankenhäuser jetzt zu stabilisieren. Es ist niemandem gedient, wenn viele Kliniken Insolvenz anmelden müssten, bevor die Reform ihre Wirkung entfalten kann. Die Leidtragenden eines solchen kalten Strukturwandels wären vor allem die Patientinnen und Patienten“, so Gerlach.

Die Kernforderung der Bundesratsinitiative ist, dass der Bund in einem ersten Schritt über ein Nothilfeprogramm für die Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro kurzfristig die Krankenhauslandschaft stabilisiert. Dies sei laut Ministerin Gerlach wegen der nicht refinanzierten Kostensteigerungen aus den Jahren 2022 und 2023 erforderlich. Denn die Kosten seien zuletzt wegen der hohen Inflation stärker gestiegen, als es die aktuell gültige Krankenhausfinanzierung auffangen könne. Gerlach: „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht am Ende des Jahres 2023 von einem Defizit von sogar zehn Milliarden Euro aus. Es gilt, eine Insolvenzwelle zu verhindern.“

Krankenhausreform: „Der Bund muss stärker einlenken“

Bei der geplanten Krankenhausreform pocht Bayern auf ein stärkeres Einlenken der Bundesregierung. Gerlach kritisierte am 23. November 2023 in Berlin vor den Bund-Länder-Beratungen zum aktuellen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums: „Die zentralen Forderungen der Länder hat Karl Lauterbach bislang weitestgehend ignoriert. Auch der überarbeitete Gesetzentwurf ist in der vorgelegten Form nicht zustimmungsfähig – da muss es deutliche Korrekturen geben!“

Der weitere Reform-Fahrplan: Seit mehreren Wochen laufen Vorarbeiten und Bund-Länder-Beratungen für einen Gesetzentwurf. Bis Ende November solle zunächst ein weiterer Arbeitsentwurf vorgelegt werden, sagte BGM Lauterbach in Berlin. In der zweiten Januarwoche 2024 sollen sich Bund und Länder erneut dazu abstimmen, um dann einen Referentenentwurf für das vorgesehene Gesetz angehen zu können.Klar ist somit auch, dass sich der 1. Januar 2024 für das Inkrafttreten des Teformwerks nicht halten lassen wird.





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Der 14. November stand im Rahmen des Deutschen Krankenhaustags ganz im Zeichen der professionellen Pflege. Unter dem Motto „Zeitenwende für die Krankenhäuser – eine Chance für die Pflege?!“ wurde beleuchtet, wie die zukünftige Krankenhauswelt aus Sicht der Pflege gestaltet werden muss.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) war in den Panels stark vertreten und erneuerte seine Forderung, das pflegerische Potenzial in der aktuell anstehenden Reform zu entfalten und zu nutzen.

„Die Chance auf eine echte Zeitenwende bekommt die Reform der Krankenhausstruktur nur, wenn gleichzeitig die Potenziale der professionellen Pflege genutzt und weiterentwickelt werden“, sagt Dr. Bernadette Klapper (Bild), Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Die Chance liegt in den Kompetenzen der professionellen Pflege. Pflege darf nicht länger als Kostenfaktor betrachtet werden. Ihr Mehrwert ist in Studien bewiesen. Spitzenmedizin braucht Pflegequalität. Die Patient:innen sollten darauf vertrauen können, dass für ihren Pflegebedarf ausreichendes und entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.“

Sabine Berninger, Vorstandsvorsitzende des DBfK Südost, sprach sich deutlich für die Level-Ii-Krankenhäuser aus, die unter der Leitung von Pflegefachpersonen stehen sollten und von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in der Krankenhausstrukturreform vorgesehen waren. Außerdem verteidigte Berninger die generalistische Pflegeausbildung gegen die Forderung einiger Klinikdirektor:innen, die zur veralteten Spartenausbildung zurückkehren wollten.

Die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Martina Hasseler (Ostfalia-Hochschule), Franziska Berghoff vom Deutschen Pflegerat und Ingo Böing vom DBfK klärten in ihren Vorträgen, wie und welche Reformen eine hochwertige Pflege im Krankenhaus sichern und dass internationale Vorbilder wie die Nurse-led Clinic auch für Deutschland eine Option darstellen.

Pflege verzahnt Kliniken künftig stärker mit Primärversorgung

Ein Themenblock widmete sich aus Perspektive von Pflegefachlichkeit und Pflegeorganisation den Rahmenbedingungen der Pflege im Krankenhaus. Ein weiteres Panel nahm den Qualifikationsmix, die Akademisierung und Advanced Practice Nursing in den Fokus. Das dritte Panel wurde visionär: In Zukunft wird das patient:innenzentrierte Handeln an Bedeutung gewinnen. Die professionelle Pflege wird für einen kontinuierlichen Pflegeprozess über die Sektoren hinweg sorgen und somit das Krankenhaus mit der Primärversorgung besser verzahnen.

„Die Stärkung der Primärversorgung bietet aus meiner Sicht eine riesige Chance für die Pflege. Denn gerade hier und an den Übergängen in andere Versorgungsbereiche kann die Profession Pflege Verantwortung übernehmen: International sorgen akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen wie Community Health Nurses längst für eine bessere Versorgung. Dieses Potenzial muss genutzt werden, damit die Anpassungen in der Krankenhauslandschaft keine Lücken für die Bevölkerung erzeugen“, so Klappers Fazit.





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Die Reform des Pflegestudiums ist jetzt nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats beschlossene Sache und tritt zu Beginn 2024 in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen im „Pflegestudiumstärkungsgesetz“:

  • Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine „angemessene Vergütung“ auf Niveau der beruflichen Ausbildung.
  • Die hochschulische Pflegeausbildung wird als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
  • Die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten soll stärker berücksichtigt werden.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht.




Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Bundesregierung und Länder haben vereinbart, den gemeinsam finanzierten „Pflegefonds“ von derzeit 455,6 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2024 aufzustocken und ab 2025 zu valorisieren.

Die Finanzierung des Pflegefonds erfolgt weiterhin zu zwei Drittel durch den Bund, das restliche Drittel durch Länder und Gemeinden. Die Gesamtdotierung des Pflegefonds für die Periode 2024 bis 2028 beträgt somit 6,034 Mrd. Euro.

Mit den zusätzlichen Mitteln soll u.a. der in den Jahren 2022 und 2023 gewährte Gehaltsbonus für Pflegekräfte und der monatliche Ausbildungszuschuss für Pflegeausbildungen in der Höhe von 600 € für die nächsten fünf Jahre abgesichert werden. Damit will die Regierung den Pflegeberuf attraktiver machen. Ausserdem können künftig auch die Kosten für „Community Nursing“ aus Mitteln des Pflegefonds abgedeckt werden. Zur Kompensation von Einnahmeausfällen der Länder aufgrund des im Jahr 2018 abgeschafften „Pflegeregresses“ stellt der Bund weiterhin 300 Mio. € pro Jahr über den Pflegefonds bereit.

Länder bauen Angebote aus und erhöhen Ausbildungsplätze

Um die Ziele des Pflegefondsgesetzes – u.a. eine verbesserte Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Österreich und die Verfügbarkeit leistbarer Pflege-Dienstleistungen – zu erreichen, sind die Länder künftig auch dazu angehalten, das Angebot an mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, teilstationärer Tagesbetreuung, alternativen Wohnformen und an Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen zu sichern bzw. zu steigern. Das Gleiche gilt für die Zahl der Ausbildungsplätze.

Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Personenbetreuung wird fortgesetzt

Mit einer zweiten Regierungsvorlage soll die Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Personenbetreuung aktualisiert werden. So ist etwa vorgesehen, den bestehenden Kostenschlüssel – 60 % der Förderungen trägt der Bund, 40 % übernehmen die Länder – für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortzuschreiben. Außerdem werden die Förderbeträge an die geltenden Richtlinien des Sozialministeriums angepasst, wobei diese aktuell bei 800 € im Falle einer Betreuung durch selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen und bei 1.600 € im Falle einer Anstellung der Betreuungskräfte liegen. Ebenso wird berücksichtigt, dass Unterstützungsleistungen für die 24-Stunden-Betreuung mittlerweile unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt werden.

>Das Gesetzespaket im Parlament (>2303 d.B.) sowie (2313 d.B.)





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

In einem heute, 27. November  veröffentlichten Papier legt Altenpflegerin Claudia Moll (Bild), die Pflegebevollmächtigte der deutschen Bundesregierung, 12 konkrete Vorschläge zur „Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung  in der ambulanten Pflege – jetzt!“ vor.

Neben der Entlastung pflegender Angehöriger steht insbesondere der effizientere  Ressourceneinsatz im Fokus. Claudia Moll: „Es geht nicht immer darum, das Rad neu zu erfinden, sondern unsinnige Dinge abzustellen. Es ist doch Wahnsinn, wenn beispielsweise fünf verschiedene Pflegedienste das gleiche Wohnhaus anfahren. Da brauchen wir bessere Anreize, dass sich Pflegedienste auf bestimmte Gebiete fokussieren und Menschen mit Pflegebedarf auch diesen Dienst beauftragen.“ Anderseits gebe es Straßen, die gar nicht angefahren werden – nur weil es dort keine freien Parkplätze gebe. Moll: „Das sind doch Dinge, die man sofort abstellen kann.“

Kooperationen sparen Kosten und erhöhen die Effizienz

Zusätzlich zu kurzfristig realisierbaren Maßnahmen macht die Pflegebevollmächtigte auch Vorschläge zur effizienteren Versorgungsplanung. Claudia Moll: „Ich höre immer wieder, dass Pflegedienste vor dem Problem stehen, wegen einzelner Behandlungspflege-Patienten entweder eine zusätzliche Fachkraft-Tour zu planen oder ihre Fachkraft auch Grundpflege-Klienten aufsuchen zu lassen und Hilfstätigkeiten durchführen. Beides wäre in vielen Fällen ineffizient. Vielleicht gibt es aber einen anderen Dienst, der ohnehin in der Nähe ist, mit dem die Versorgung geteilt werden könnte. Hier brauchen wir ganz neue Möglichkeiten pflegedienstübergreifender Kooperationen, um Fahrzeiten zu reduzieren und Touren effizienter zu machen.

Und wir müssen von dieser Idee wegkommen, dass die Fachkraft, einfach weil sie so umfassend qualifiziert ist, am besten auch alles selber macht. Assistenz- und Hilfskräfte sind tolle und für bestimmte Bereiche ebenfalls gut qualifizierte Pflegekräfte. Die müssen wir viel mehr wertschätzen und besser einsetzen.“

Einen weiteren Schwerpunkt zur Effizienzsteigerung sieht die Pflegebevollmächtigte in der kompetenzorientierten Arbeitsteilung und der Reduzierung des Arztvorbehalts. Claudia Moll: „Aus eigener Erfahrung weiß ich, wieviel Zeit es kostet, dem Arzt hinterher zu telefonieren, selbst wenn man nur mal eine Paracetamol geben will. Ich freue mich, dass der Bundesgesundheitsminister nun bald Vorschläge zur Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachkräften machen wird.“

Moll: „Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben…“

Mit ihren weiteren Vorschlägen liefert die Pflegebevollmächtigte Denkanstöße, wie beispielsweise die Chancen der Digitalisierung besser genutzt, unterversorgte Gebiete identifiziert und besser versorgt oder die Verbraucherrechte mit einer Genehmigungsfiktion nach drei Wochen gestärkt werden können. Claudia Moll: „Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf. Darauf müssen wir uns sofort vorbereiten – Zeit ist dabei der kritische Faktor.“

Alle Vorschläge zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der ambulanten Pflege finden Sie im beigefügten Diskussionspapier.

>zum Papier der Pflegebevollmächtigten vom 27.11.2023





Pflegezentrum Barmherzige Brüder Kritzendorf (NÖ): Ruth Nadbath ist neue Gesamtleiterin

Kaum ein gutes Haar lässt der Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK an den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsentwürfen zur Umsetzung von Etappe 1 der Pflegeinitiative. Die Ausbildungsoffensive sei zu kompliziert angelegt. Die Umsetzung der eigenständigen Leistungserbringung sei missglückt und verfassungswidrig, stellt der SBK fest und fordert eine gründliche Überarbeitung. 

Während das Parlament bei der Umsetzung der Pflegeinitiative resp. von Verfassungsartikel 117b gute Arbeit gemacht hat, ist der SBK mit den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen der Bundesregierung nur zum Teil einverstanden. „Die Ausbildungsoffensive erhält die Note genügend bis gut, ist aber kompliziert“, sagt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi. „Beim eigenverantwortlichen Bereich – also dem Recht, bestimmte typische pflegerische Leistungen ohne ärztliche Verordnung direkt über das KVG abzurechnen – hat der Bundesrat realitätsferne und überhöhte bürokratische Hürden eingebaut. Hier ist das Ziel klar verfehlt.“

Ausbildungsoffensive: Zu kompliziert, volle Wirkung zweifelhaft

Mit dem «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» sollen mehr Personen die höhere Berufsbildung zur diplomierten Pflegefachperson an einer höheren Fachschule oder eine Fachhochschule abschliessen. Es sieht vor, dass Bund und Kantone während 8 Jahren diese Ausbildungsoffensive mit insgesamt knapp eine Milliarde unterstützen. Die Verordnung zur Umsetzung ist in den Augen des SBK zu kompliziert. Es sind aufwendige Prozesse nötig, damit die Kantone die Bundesgelder zur Förderung der Ausbildung in Bildungsinstitutionen, Praxisbetrieben und für die direkte Unterstützung von Pflegestudierenden erhalten können.  Dem SBK zufolge bestehen Zweifel, ob die Ausbildungsoffensive so genügend Anreize setzt, um ihre volle Wirkung entfalten zu können.

Eigenverantwortlicher Bereich der Pflege: Ein klares „Nicht genügend“

Klar ungenügend umgesetzt ist der autonome Bereich, resp. die Festlegung der Pflegeleistungen, die von Pflegefachpersonen in eigener Verantwortung zulasten der Sozialversicherungen erbracht werden können. „Im vorgeschlagenen Text zur Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) wimmelt es von Vorbehalten, Einschränkungen und Bedingungen, die darauf hinauslaufen, den autonomen Bereich der Pflege nicht anzuerkennen, resp. den Pflegefachpersonen nicht die Verantwortung über ihr Fach zu geben“, kritisiert Yvonne Ribi (Bild). Stattdessen würden Kontrollmechanismen eingebaut, wie etwa eine erneute Überprüfung des pflegerischen Bedarfs durch einen Arzt oder eine Ärztin nach 18 Monaten, was dem Wesen der eigenständigen Leistungserbringung widerspricht.

Zudem werde das Recht auf die eigenständige Abrechnung an überhöhte Voraussetzungen geknüpft. So soll dem Regierungsentwurf zufolge nicht nur (wie bisher) eine zweijährige Berufserfahrung vorausgesetzt werden, um zu Lasten der OKP ohne Anordnung abzurechnen – vielmehr sollen künftig weitere zwei Jahre auf jedem(!) Fachgebiet nachgewiesen werden, auf welchem die autonom angeordnete Leistung erbracht wird.

Gemäss Aussagen des BAG ist diese Erfahrung zusätzlich zu leisten. „Das heisst im Extremfall, dass eine Pflegefachfrau, die eine sterbende krebskranke Patientin zu Hause pflegt, zusätzlich noch je zwei Jahre Berufserfahrung in der Onkologie und in der Palliativpflege nachweisen müsste, damit ihre Leistung bezahlt wird“ (Ribi).  Der Vorschlag des Bundesrats widerspreche folglich dem verfassungsmässigen Auftrag, dem Volkswillen und dem gesetzlichen Auftrag.

Das Ziel, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und ihn als wichtigen Pfeiler der Gesundheitsversorgung anzuerkennen, werde so in keiner Weise erfüllt. Aus diesem Grund lehnt der SBK den Umsetzungsvorschlag in der aktuellen Form ab und fordert den Bundesrat auf, die Umsetzung in der KLV von Grund auf zu überarbeiten.