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Neue Meldepflicht in NRW: Ambulante Pflegedienste unter Generalverdacht?

Bürokratieabbau? Diesen großen Schatten überspringt das kontrollsüchtige Deutschland wohl niemals. Eher schon den „Inspektor im Schlafzimmer“. Jüngstes Beispiel: Alle im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen ambulant tätigen Pflege- und Betreuungsdienste sind ab sofort verpflichtet, ihre Tätigkeit bis spätestens zum 30. Juni 2016 bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städten anzumelden. Über diese bundesweite „Vorreiterrolle“ freut sich Pflegeministerin Barbara Steffens. Begründet wird dieser vorsorgliche Generalverdacht mit einzelnen (vermutlichen, nicht gerichtlich festgestellten) Abrechnungsbetrugsfällen in jüngster Zeit. „Mehr Kontrolle“ lautet die stereotype Antwort des Staates, um unter einem aktuellen Vorwand die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Bürger/innen scheibchenweise zu demontieren – natürlich nur zu deren „Schutz“ versteht sich…

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Die Meldepflicht soll den WTG-Behörden (früher: „Heimaufsichten“) künftig eine bessere Kenntnis und Kontrollmöglichkeit über die jeweiligen Pflege- und Betreuungsdienste geben, wie sie für stationäre Einrichtungen schon lange besteht. Ambulante Dienste mussten ihre Daten bisher nur den Pflegekassen vorlegen. Erstaunliches Fazit der Grün-Politikerin: „Da ambulante Dienste hauptsächlich in den privaten Wohnungen der Pflegebedürftigen tätig werden, sind gesetzliche Kontrollvorschriften hier sehr sorgsam mit dem Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen abzuwägen. Deren Rechte zu wahren, darf aber im Ergebnis nicht zu einer Grauzone führen, die gerade den Schutz dieser Menschen gefährdet“, so Steffens wörtlich. Sind – im Umkehrschluss – die stationär untergebrachten Heimbewohner/innen also nicht „privat“ und vor den Kontrolloren der Heimaufsicht geschützt..?

 

(Grafik: Sueddeutsche.de)