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Flüchtlinge mit Asylstatus: Jetzt Arbeitstraining in Österreichs Pflegeheimen möglich


Mit 1.1. 2016 trat die gesetzliche Grundlage für das „freiwillige Integrationsjahr“ in Kraft. Menschen mit Asylstatus können seither in Sozial- und Hilfsorganisationen, die auch Zivildiener beschäftigen, mit finanzieller Unterstützung des Staates beschäftigt werden. Für die Einrichtungen fallen keinerlei Kosten an (kein Taschengeld, keine Versicherung) und sie erhalten € 120,- für ihren Aufwand.

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Wer in Österreich asylberechtigt oder subsidiär schutzberechtigt ist, die Zuerkennung dieses Status noch nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, außerdem BezieherIn der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist, kann ein Freiwilliges Integrationsjahr beginnen. Dabei handelt es sich um kein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Arbeitstraining. Es dauert mindestens sechs bis längstens zwölf Monate und hat eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen mindestens 16 und maximal 34 Stunden. Zusätzlich zu dieser Tätigkeit in der Einsatzstelle werden integrationsunterstützende Maßnahmen im Ausmaß von 150 Stunden für die Menschen mit Asylstatus angeboten.

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Alten- und Pflegeheime, die die Integration fördern und Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten ein Arbeitstraining ermöglichen wollen, finden auf der Webpage www.integrationsjahr.at unter Downloads „Fragen und Antworten für Trägerorganisationen“ sowie das Formular „Meldung eines Einsatzplatzes“. Sobald Sie dieses ausgefüllt und eingesendet haben, werden Sie als Anbieter eines Arbeitstrainings auf der Webpage angeführt. Menschen mit Asylstatus können sich dann bei Ihnen bewerben. Hilfreich ist es, wenn Sie Flüchtlingseinrichtungen in Ihrem Umfeld zusätzlch über Ihr Angebot informieren.

Mit dem freiwilligen Integrationsjahr soll der schwierige Zugang für die vielen Flüchtlinge zum heimischen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Im Oktober 2015 waren lt. Sozialministerium 19.000 Flüchtling arbeitslos gemeldet.

Integration nutzt Allen. Machen Sie mit!