Last Minute: Registrierungspflicht der Pflegeberufe und MTD neuerlich im Parlament

 

Nach dem parlamentarischen Scheitern im ersten Anlauf vor drei Jahren nimmt jetzt ein korrigierter Entwurf des „Gesundheitsberufe-Registergesetzes“ seinen Weg zur Beschlussfassung im sterreichischen Nationalrat. Wie von LAZARUS seit Jahren vorgeschlagen, wird die Registrierungsstelle nun doch beim Gesundheitsministerium eingerichtet. Die zum Erhalt des Rechts zur Berufsausübung künftig verpflichtenede(!) Registrierung für dreijährig ausgebildete Diplompflegekräfte (mit oder ohne Bachelor-Abschluss) sowie für gehobene MTD-Berufe wird für die Betroffenen kostenfrei sein.

 

Die Registrierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe dient der Qualitätssicherung sowie Patientensicherheit und macht eine exakte Übersicht sowie Bedarfsplanung für die Zukunft möglich. Das öffentlich zugängliche Gesundheitsberuferegister wurde am vergangenen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Nationalrats beraten und mehrheitlich von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Verortet wird das Register im Gesundheitsministerium, befüllt wird es von der Bundesarbeiterkammer (für alle unselbstständig Tätigen) und der Gesundheit Österreich GmbH – GÖG (für alle Selbstständigen).

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Kontaktaufnahme zur Registrierung durch AK und GÖG

Im ersten Schritt wird das Gesundheitsberuferegister die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste umfassen, geht aus den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag hervor. Umgesetzt werden damit EU-Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Ziel ist nicht zuletzt, anhand von Mindestnormen bei Qualifikationen die berufliche Migration im Gesundheitssektor und somit den Informationsaustausch zu erleichtern. Unselbstständig Beschäftigte werden zwecks Registrierung von der Arbeiterkammer kontaktiert, Selbstständige von der Gesundheit Österreich GmbH – das Gesundheitsministerium führt eine gemeinsame Liste.

 

Gemäß Regierungsprogramm sollen mit dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz einheitliche Rechtsgrundlagen für die Registrierung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, geschaffen werden. Außerdem werden damit sowohl die Berufsanerkennungs- als auch die Patientenmobilitäts-Richtlinien der EU umgesetzt.

 

parlament

Entwurf zum Gesundheitsberufe-Registergesetz samt Erläuterungen unter:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00690/index.shtml

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