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Österreich: Sachwalterrecht wird zum Erwachsenen-Schutzgesetz reformiert

In der kürzlich veröffentlichten Studie „Vertrauen in die österreichische Justiz 2016“ fand die Frage einer Reform des Sachwalterrechts deutliche Zustimmung. Das geplante Erwachsenen-Schutzgesetz befindet sich bereits in Begutachtung und soll mit 01. Juli 2018 in Kraft treten.

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„Es freut mich, dass eine so breite Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher diesem großen Reformprojekt positiv gegenübersteht. Das bestehende Sachwalterrecht ist rund 30 Jahre alt und entspricht in vielen Bereichen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Um den gesellschaftlichen Entwicklungen – wie beispielsweise der steigenden Lebenserwartung oder der zunehmenden Komplexität des Geschäftsverkehrs – gerecht zu werden, haben wir den Erwachsenenschutz komplett neu gedacht“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.

 

Das vor zwei Wochen in die Begutachtung geschickte Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut: die Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Für jede individuelle Situation soll so die bestmögliche Lösung gefunden werden, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird. Außerdem wird der Sachwalter zum Erwachsenenvertreter und entspricht somit auch der internationalen Terminologie, die vom Erwachsenenschutz spricht.

 

Künftig sollen demnach nur mehr dann Sachwalterschaften zum Einsatz kommen, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Damit soll die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen gestärkt werden. Die Begutachtungsfrist des Erwachsenenschutzgesetzes läuft noch bis 12. September 2016, in Kraft treten sollen die Neuerungen am 01. Juli 2018.

 

Download der Studie hier