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GUKG-Novelle 2016: Gewerkschaft zeigt sich besorgt

„Die Reform der Pflegeberufe ist Realität und enthält Neuerungen, die wir uns gewünscht haben“, sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar bei der gestrigen Informationsveranstaltung zum reformierten Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). Begrüßenswert sei zwar die Akademisierung des gehobenen Dienstes, das dreistufige Ausbildungsmodell zur Pflege(fach)assistenz jedoch sehe die Gewerkschaft äußerst kritisch und befürchtet, dass es aus Kostengründen mehr Leistung und Verantwortung für die Assistenzberufe geben werde.

 

Josef Zellhofer, Vorsitzender der ÖGB-Fachgruppenvereinigung Gesundheits- und Sozialberufe (ÖGB-FGV) kritisiertvor allem die verkürzte Ausbildung bei gleichzeitig erweitertem Aufgabengebiet für die Pflegefachassistenz. „Unsere Befürchtung ist, dass es aus Kostengründen zu einem Verdrängungswettbewerb nach unten kommt.  Aber auch die rechtliche Absicherung von Pflege(fach)assistentInnen sei aus Sicht der Gewerkschaft mangelhaft. „Das Risiko von Fehleinschätzungen und -entscheidungen steigt, wenn Tätigkeiten an PflegeassistentInnen übertragen werden, die weit über ihre Ausbildung hinausreichen. Da diese auch strafrechtliche Folgen haben können, müssen Arbeitgeber hier für entsprechende Schulungen und Übergangsfristen sorgen, sonst dürfen sie die neuen Kompetenzen nicht einfordern, mahnt Zellhofer.

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Kommentar

 

Sind die Bundesländer als Träger der Krankenhäuser und (meisten) Pflegeheime tatsächlich so unvorsichtige, um die Patientensicherheit wenig besorgte Arbeitgeber wie dies die Warnungen der Gewerkschaft vermuten lassen? Sicherlich nicht. Vielmehr werden sie im eigenen Interesse alles Erdenkliche an Vorkehrungen und begleitenden Schulungsmaßnahmen treffen, damit die (von ihnen gewünschte) größte Pflegeberufsreform der letzten 20 Jahre gelingen kann. Daran mitzuwirken stünde also auch der Gewerkschaft weitaus besser an als Kritikasterei und die Beschäftigten verunsichernde Kassandrarufe. Umso mehr, als diese Reform (auch) eine zukunftsfähige Prävention gegen einen sich abzeichnenden „Pflegenotstand“ darstellt.

 

Erich M. Hofer