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Neue faire Pflegefinanzierung im Krankenhaus durch DRG-Katalog 2017

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Vor wenigen Wochen haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung auf den Fallpauschalenkatalog (gültig ab Januar 2017)  verständigt. Der Deutsche Pflegerat hat diesen positiv bewertet. Der Katalog 2017 greife mit dem Modell der Pflegebedarfsfaktoren einen Vorschlag der Pflegeberufsverbände umfassend auf und führe dazu, dass pflegerische Leistungen im Finanzierungssystem der Krankenhäuser gerechter abgebildet würden. Vorteilhaft sei künftig die geplante individuelle Bewertung pflegerelevanter Diagnosen. Erfolgsentscheidend sei es aber, ob die dadurch im Finanzierungssystem gerechter abgebildeten pflegerischen Leistungen in ihren Finanzströmen auch tatsächlich im Bereich der Pflege ankämen oder nicht, so Vertreter des DPR mahnend.