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Neues Vergütungssystem in der klinischen Psychiatrie ab 2020

Nach langem und zähen Ringen hat der Deutsche Bundestag gestern das umstrittene „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)“ beschlossen. Damit soll eine Abkehr vom Preissystem als eine „bedeutsame ordnungspolitische Weichenstellung in der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser“ erfolgen, so die positive Reaktion der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Dagegen befürchten Deutschlands Privatkliniken, dass die ab 2020 geplante Einführung verbindlicher Mindestpersonalvorgaben durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) keine  spürbare Qualitätsverbesserung bringen, jedoch die Kosten für zusätzliches Fachpersonal massiv erhöhen und die Versorgungssicherheit gefährden werde. Zudem sei keineswegs sicher, ob die geforderten Pflegefachkräfte auch tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein werden.

 

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