Die stockende Pflegeberufereform sollte zügig umgesetzt werden, jedoch vorerst nur als Alternativmodell zu den weiter bestehenden Schulen aller drei Ausbildungszweige der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Dieser Kompromissvorschlag aus den Reihen der SPD fände auch die Zustimmung der bislang bremsenden Unionsparteien.
Nach zehn Jahren könnten dann die gewonnenen Erfahrungen evaluiert und endgültig über einen vollständigen Übergang zur Generalistik entschieden werden, so der Vorschlag. Dazu zitierte bereits die „Stuttgarter Zeitung“ (13.01.2017) die wohlwollende Reaktion des pflegepolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Rüddel: „Damit hätte ich keine Probleme, und dafür würde ich werben.“
Als skandalös bezeichnete hingegen der Präsident des Deutschen Pflegerats, Andreas Westerfellhaus, tags darauf im „Spiegel“ den Stillstand bei der Ausbildungsreform. Junge Menschen seien in ihrer Berufswahl verunsichert, die Pflegeschulen an einer zeitgerechten Planung gehindert, kritisierte er namens der 16 Berufsverbände im DPR scharf.
Die Zusammenlegung von Alten-, Gesundheits- und Kranken- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sei alternativlos, sekundierte auch der Pflegewissenschaftler Prof. Frank Weidner vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP). Die Reform sei die „letzte Chance für die Altenpflege“, an das Niveau der Krankenpflege anzuschließen, sowohl im Inhaltlichen als auch bei der Entlohnung.
Aufgrund der langwierigen Auseinandersetzungen scheint der im Gesetzentwurf vorgesehene Starttermin 1. Januar 2018 immer weniger wahrscheinlich. Der aktuelle Kompromissvorschlag könnte jedoch noch in dieser Legislaturperiode den Durchbruch bringen. Denn Politik ist keine „Wünsch-dir-was“-Veranstaltung – sondern die Kunst des (gemeinsam) Möglichen und Machbaren.
Pflegereform weitgehend abgeschlossen
Mit dem Kürzlichen Beschluss des „Pflegestärkungsgesetz III“ wurde ein vorläufiger Schlusspunkt der großen Pflegereform der schwarz-roten Bundesregierung gesetzt. Nach jahrelangem Stillstand bildet nun endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff das Herzstück dieser Reform. Zudem werden nun die Tariflöhne neu geregelt und bringt (vorerst modellhaft) kommunale Pflegeberatungsstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg.
In einer eigenen Entschließung drängte der Bundesrat auf den Abschluss der Reform zur Pflegeausbildung. Die Bundesregierung solle sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht werde, heißt es.