1


Nurse-to-Patient Ratios: Ein internationaler Vergleich zeigt großen Aufholbedarf

Gesetzliche Mindest-Personalschlüssel in der Krankenpflege können Überlastung und Komplikationen reduzieren, wie internationale Studien seit Jahren belegen. Solche Vorgaben könnten auch im diesbezüglich auffallend rückständigen Deutschland Arbeitsüberlastung und Qualitätsmängel lindern, wie eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie zeigt. Unklar bleibt jedoch weiterhin, woher zehntausende fehlende Pflegefachkräfte so plötzlich kommen sollen..?

smiley+fragezeichen

Der Arbeitsalltag in deutschen Kliniken ist oft enorm stressig. Ein wichtiger Grund: die dünne Personaldecke vieler Stationen. Dagegen helfen könnten feste Personalschlüssel für den Pflegedienst. Wie solche Konzepte funktionieren, zeigen Prof. Dr. Michael Simon und Sandra Mehmecke in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie. Die Wissenschaftler von der Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover haben dokumentiert, welche rechtlichen Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung weltweit existieren. Der Analyse zufolge wären die untersuchten Regelungen in großen Teilen auf Deutschland übertragbar.

Die gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel sind lediglich ein Minimum, erklären die Forscher. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den individuellen Pflegebedarf jedes Patienten zu erheben und bei Bedarf zusätzliches Personal einzusetzen. Welche Instrumente bei der Bedarfsermittlung zum Einsatz kommen, darüber entscheiden in der Regel Vertreter der Klinikleitung und der Pflegekräfte in gemeinsamen Kommissionen. Ähnliche Gremien sind neben staatlichen Stellen auch dafür zuständig, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Bei Verstößen reichen die Sanktionen von Geldbußen bis hin zum Entzug der Betriebszulassung.

USA: 5,3 Patienten pro Fachkraft, Niederlande: 7, Deutschland: 13

Deutschland hinkt bislang hinterher: Lediglich für Intensivstationen für Neugeborene hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Klinikträgern und Krankenkassen einen Personalschlüssel festgelegt, der eigentlich ab Anfang 2017 gelten sollte. Die Allgemeinverbindlichkeit sei durch weitgehende Übergangsregelungen kurz vor Inkrafttreten allerdings faktisch wieder aufgehoben worden, so die Experten.

Dabei wären verbindliche Richtlinien hierzulande dringend nötig: Die Forscher zitieren die internationale Pflege-Vergleichsstudie RN4CAST aus dem Jahr 2012, der zufolge in den USA durchschnittlich 5,3 Patienten auf eine Pflegefachkraft kommen, in den Niederlanden 7, in Schweden 7,7 und in der Schweiz 7,9. In Deutschland müssen sich Krankenschwestern dagegen im Schnitt um 13 Patienten kümmern.

Die dokumentierten Regulierungsansätze böten eine Fülle von Anregungen, wie sich eine angemessene Personalausstattung in deutschen Kliniken sicherstellen ließe, schreiben Simon und Mehmecke. Da einheitliche Regelungen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen nur schwer zu erreichen seien, empfehlen sie den Weg über staatliches Recht – und plädieren dafür, Druck auf die Politik aufzubauen: Die gesetzlichen Vorgaben in den USA und Australien seien auf Kampagnen der in Gewerkschaften und Berufsverbänden organisierten Pflegekräfte zurückzuführen.

 

Weitere Informationen:

Michael Simon, Sandra Mehmecke: Nurse-to-Patient Ratios: Ein internationaler Überblick über staatliche Vorgaben zu einer Mindestbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser (pdf), Working Paper der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 27, Februar 2017.