DBfK startet Inforeihe zum Pflegeberufegesetz 2020

Ein guter Kompromiss sieht anders aus: Das neue Pflegeberufegesetz soll ab 01. Jänner 2020 in Kraft treten, lässt aber viele Fragen offen und hinkt daher deutlich hinter internationalen Standards her.

dbfkLange hat das Pflegeberufegesetz (PflBG) in der vergangenen Legislaturperiode gebraucht, bis es – als Kompromiss, der noch viele Fragen offen lässt –  in diesem Sommer vom Bundestag verabschiedet wurde. „Wichtige Verordnungen für eine Umsetzung stehen allerdings aus (Finanzierung, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung), und nach dem Scheitern der Sondierungsgespräche am gestrigen Abend zeichnet sich ab, dass wir womöglich noch lange darauf werden warten müssen. Die Pflegebildungsreform ist von Beginn an kontrovers diskutiert worden – etliche Interessengruppen haben dabei zuallererst eigennützige Ziele verfolgt, nicht die Zukunft und Modernisierung des Berufs“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Das zwei Jahre dauernde Gesetzgebungsverfahren und der schließlich gefundene Kompromiss sorgen jetzt für große Verunsicherung: bei am Beruf interessierten (künftigen) Schulabgängern, bei Berufsberatern, aber auch bei Ausbildungsträgern und Schulen. Es wäre fatal, wenn durch weitere Verzögerungen in der Politik dem Pflegefachkräftemangel noch Vorschub geleistet würde. Wir brauchen die für die Umsetzung nötigen weiteren Schritte dringend.“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist seit einigen Monaten im Bundesgebiet unterwegs mit Infoveranstaltungen zum Pflegeberufegesetz. Parallel geben wir nun eine Inforeihe heraus, die das Gesetz erläutern, Wege zur Umsetzung aufzeigen sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Ausbildungsträgern und Schulen darstellen wird. Teil 1 – „Das Pflegeberufegesetz“ ist nun erschienen und erläutert kurz und gut verständlich Fragen zu

  • Berufsbezeichnung,
  • Vorbehaltenen Tätigkeiten,
  • Ausbildungsziel,
  • Struktur der Ausbildung mit den unterschiedlichen Abschlüssen,
  • Rolle des Trägers und der Schule,
  • Ausbildungsvertrag,
  • Praxisanleitung sowie
  • Zusatzregelungen hochschulische Ausbildung

Teil 1 der Info-Reihe

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Quelle: DBfK

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