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Bundesland Wien: Erfolgreiche Psychiatriereform wird innovativ fortgesetzt

Seit ihrer Gründung 1979 unter Leitung von Prof. Stephan Rudas ( 2010) im Zuge der international wegweisenden Psychiatriereform bilden die Psychosozialen Dienste in Wien ein breites Netzwerk an ambulanten Einrichtungen für eine umfassende sozialpsychiatrische Grundversorgung. Um das erfolgreiche Modell weiterhin zukunftsfit auszugestalten, wurde vergangene Woche der psychiatrische und psychosomatische Versorgungsplan Wien 2030 vorgestellt.

Im Rahmen eines Pressegesprächs stellte die scheidende Wiener Stadträtin für Soziales, Gesundheit und Frauen Sandra Frauenberger gemeinsam mit dem Direktor des Wiener Krankenanstaltenverbunds Dr. Michael Binder, dem Koordinator für Psychiatrie, Sucht- und Drogenfragen der Stadt Wien, Ewald Lochner, MA, und dem Chefarzt Psychosoziale Dienste in Wien, Dr. Georg Psota, Pläne vor um die Versorgung von Wienerinnen und Wienern mit psychischen Erkrankungen weiter zu verbessern und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden.

Das Themenfeld psychische Gesundheit gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung. Prognosen zeigen, dass Wien wächst und gleichzeitig älter und jünger wird. Das heißt, dass der Anteil junger und älterer Menschen überdurchschnittlich stark steigt. Das stellt die psychosoziale Versorgung vor besondere Herausforderungen. Einerseits müssen spezielle kinder-und jugendpsychiatrische Angebote in Zukunft verstärkt ausgebaut werden. Andererseits wird auch die Behandlung altersbedingter psychischer Erkrankungen wie Demenz ein überdurchschnittliches Maß an zusätzlichen Ressourcen erfordern.

Um auf diese Entwicklungen zu reagieren, die Versorgung von Wienerinnen und Wienern mit psychischen Erkrankungen weiter zu verbessern und somit den zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden, hat die Stadt Wien Mitte 2015 den Krankenanstaltenverbund (KAV) und die Psychosozialen Dienste in Wien (PSD) beauftragt, gemeinsam im Rahmen des Psychiatrischen und Psychosomatischen Versorgungsplans (PPV), Maßnahmen zu erarbeiten. Im September 2016 wurden die inhaltlichen Grundlagen und der Fahrplan für diese Veränderungen auch vom Wiener Landtag einstimmig beschlossen.

„Die psychische Gesundheit hat in der Vergangenheit oft nicht jene Aufmerksamkeit bekommen, die sie verdient. Daher freut es mich besonders, dass wir nun einen innovativen Plan für die Versorgung der Zukunft entwickelt haben, der auf dem neuesten Stand der Wissenschaft basiert und über alle Parteigrenzen hinweg Unterstützung findet“, betonte Stadträtin Frauenberger.

Der Psychiatrische und Psychosomatische Versorgungsplan (PPV)

Die inhaltlichen Grundlagen für die psychosoziale Versorgung der Zukunft wurden in den vergangenen drei Jahren von einem multiprofessionellen Team von ExpertInnen gemeinsam mit Betroffenen und Angehörigen erarbeitet.

Die Planungsarbeiten wurden mit März 2018 abgeschlossen und die erarbeiteten Ergebnisse in einem strategischen Konzept zusammengefasst. Bereits ab Ende 2018 wird mit der schrittweisen Umsetzung der versorgungswirksamen Maßnahmen begonnen werden.

Der Versorgungsplan orientiert sich an folgenden Prinzipien:
• Regionalisierte Versorgung („Gemeindenähe und –integration“)
• Bedürfnis- und Bedarfsgerechtheit
• Ambulant vor stationär
• Kontinuität der Versorgung
• Integration der psychischen Gesundheitsversorgung in die medizinische Grundversorgung
• Entstigmatisierung
• Partizipation (Mitentscheidung über den individuellen Behandlungsweg)
• Qualität und Zugänglichkeit der Versorgung
• Ressourcenverteilung entsprechend den Ansätzen der Gesundheitsreform
• Effizienz und Wirtschaftlichkeit

Neu: Gliederung in drei Versorgungsregionen

Zukünftig wird die psychiatrische und psychosoziale Versorgung Wiens – in Einklang mit dem Wiener Spitalskonzept 2030 – in drei Großregionen (West, Süd, Nord/Ost) organisiert sein.

Je Versorgungsregion wird es zwei Standorte mit einem stationären, psychiatrischen Versorgungsangebot und pro Krankenhaus mindestens ein zugehöriges Ambulatorium mit ambulanten und tagesklinischen Angeboten für Erwachsene geben. Wienweit werden es also sechs stationäre Einrichtungen (eine in jedem Krankenhaus des KAV) und acht Ambulatorien sein.

Im Bereich der Kinder und Jugendpsychiatrie sind pro Versorgungsregion ein Standort mit einem stationären, psychiatrischen Versorgungsangebot und zwei zugehörige Ambulatorien mit ambulanten und tagesklinischen Angeboten geplant, insgesamt also drei stationäre und sechs ambulante Einrichtungen. Die bereits bestehenden spezialisierten ambulanten Ressourcen werden in die aufzubauenden regionalen ambulanten Versorgungsstrukturen eingebunden.

In den Versorgungsregionen wird es sektorenübergreifende Regionalversorgungsplattformen geben, in denen sich die stationären und ambulanten bzw. tagesklinischen Einrichtungen der Region laufend abstimmen und austauschen. Darüber hinaus wird es aber auch Maßnahmen geben um die Angebote in ganz Wien über die Regionalversorgungsplattformen hinaus, aufeinander abzustimmen und zu optimieren.

Das AKH ist von der Regionalversorgungsverantwortung ausgenommen und wird künftig versorgungswirksame Spezialbereiche der Erwachsenen- sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie abdecken.

Mit dem dichten Netz an Einrichtungen in den Versorgungsregionen ist in Zukunft die wohnortnahe psychosoziale Versorgung gewährleistet. Das trägt auch wesentlich zur Entstigmatisierung von PatientInnen mit psychischen Erkrankungen bei. Sie können künftig genauso wie PatientInnen mit körperlichen Erkrankungen Angebote in ihrer Nähe in Anspruch nehmen.

„Die regionale und wohnortnahe psychische Gesundheitsversorgung macht es den Wienerinnen und Wienern nicht nur leichter, sie in Anspruch zu nehmen sondern sie ist auch ein wesentlicher Beitrag dazu, dass psychische Erkrankungen künftig als ebenso ‚normal‘ gesehen werden wie körperliche Leiden“, erklärte der Koordinator für Psychiatrie, Sucht- und Drogenfragen, Ewald Lochner.

Der Vorteil für die PatientInnen zeigt sich besonders anschaulich am Beispiel Region Nord/Ost (21. und 22. Bezirk): Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie mussten sich PatientInnen bisher an das Ambulatorium des PSD im 3. Bezirk, an das Neurologische Zentrum Rosenhügel des Krankenhauses Hietzing oder die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des AKH wenden. Künftig wird es im 21. und 22. Bezirk eine stationäre Psychiatrie im Krankenhaus Nord sowie zwei zugehörige Ambulatorien mit ambulanten und tagesklinischen Angeboten in dieser Versorgungsregion geben.

Neu: Gemeinsame Aufnahme- und Entlassungsambulanzen

Zukünftig wird es in allen Krankenhäusern des KAV (d. h. zwei pro Versorgungsregion) psychiatrische Aufnahme- und Entlassungsambulanzen geben, die gemeinsam von MitarbeiterInnen von KAV und PSD besetzt werden. Diese Aufnahme- und Entlassungsambulanzen inkludieren eine 24h durchgehend geöffnete Notfallambulanz und einen Sozialpsychiatrischen Notdienst, der bei Bedarf zu PatientInnen vor Ort fährt. Das bedeutet zusammengefasst, dass es künftig pro Versorgungsregion zwei Aufnahme- und Entlassungsambulanzen mit inkludierter, rund um die Uhr verfügbarer Notversorgung geben wird.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird es pro Versorgungsregion eine derartige Notfall-, Aufnahme- und Entlassungsambulanz mit rund um die Uhr verfügbarer Notversorgung geben. Akut- und insbesondere auch „Blaulicht-Aufnahmen“ sind an allen sechs stationären Standorten vorgesehen. In der Aufnahme- und Entlassungsambulanz / Notfallambulanz findet zukünftig die Erstbegutachtung und -behandlung statt und erfolgt dem PatientInnenbedarf entsprechend die Triagierung.

In der Aufnahme- und Entlassungsambulanz wird bei der Aufnahme erstmals von ExpertInnen aus dem stationären Bereich (KAV) und jenen aus dem ambulanten Bereich (PSD) gemeinsam entschieden, welche Behandlungsform für die individuelle Situation der PatientInnen am besten geeignet ist. Die PatientInnen werden dann entweder im stationären Bereich, in einem Ambulatorium, in einer Tagesklink oder einem Tageszentrum oder aber auch in anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung behandelt.

„Mit der engen Zusammenarbeit und den gemeinsamen Aufnahme- und Entlassungsambulanzen von KAV und PSD überwinden wir die historisch gewachsene Trennung von ambulantem und stationärem Bereich um die bestmögliche Versorgung der PatientInnen sicher zu stellen“, so der Chefarzt des PSD, Georg Psota.

Ziel ist es, dass nur jene PatientInnen stationär aufgenommen werden, die nicht ambulant oder tagesklinisch besser betreut werden könnten. Der Direktor des KAV, Michael Binder, sieht darin auch für den stationären Bereich deutliche Vorteile: „Der Ausbau der ambulanten Angebote eröffnet die Möglichkeit, jene PatientInnen, für die ein ambulantes oder tagesklinisches Setting bessere Behandlungserfolge verspricht, künftig flächendeckend optimal zu versorgen. Gleichzeitig werden dadurch im stationären Bereich des KAV Ressourcen frei, um PatientInnen intensiver und bei Bedarf länger behandeln zu können.“

Bei einer Entlassung aus dem stationären Bereich wird in der Aufnahme- und Entlassungsambulanz im Sinne des Nahtstellenmanagements sichergestellt, dass die PatientInnen nach einem stationären Aufenthalt jene weitere Behandlung bekommen, die sie in ihrer individuellen Situation benötigen. Das bedeutet im Regelfall, dass die PatientInnen nach einem stationären Aufenthalt ihrem Behandlungs- und Betreuungsbedarf entsprechend direkt in das jeweilige Sozialpsychiatrische Ambulatorium entlassen werden, um die Betreuungskontinuität zu gewährleisten.

Die Sozialpsychiatrischen Ambulatorien in den Versorgungsregionen stehen den Wienerinnen und Wienern zusätzlich zu den Aufnahme- und Entlassungsambulanzen auch in Zukunft als direkte Anlaufstelle zur Verfügung. Wird dort der Bedarf einer stationären Behandlung festgestellt, wird die Patientin oder der Patient in eine regionale gemeinsamen Aufnahme- und Entlassungsambulanz begleitet.

Pilotprojekte zur neuen Regionalversorgung (ab 2019)

Die Umsetzbarkeit, Anwendbarkeit und Wirksamkeit der im PPV definierten Prozesse, Strukturen und Leistungen soll von Mitte 2019 bis Mitte 2021 mit Pilotprojekten erprobt werden. Entsprechend den Ergebnissen der Evaluierung erfolgt dann entweder eine Umsetzung in ganz Wien oder eine Anpassung des Konzepts und eine weitere Pilotierung. Bei der Evaluierung werden ebenso wie bei der Erstellung des PPV neben FachexpertInnen unterschiedlicher Berufsgruppen auch Betroffene und Angehörige eingebunden werden.

Kurz- und mittelfristiger Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie (ab 2018)

Aktuell sind die Kapazitäten der Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht ausreichend. Zusätzlich zum längerfristigen Ausbau im Rahmen des PPV bedarf es daher kurz- und mittelfristiger Maßnahmen im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Wien:

• Zusätzliche Bettenkapazitäten im Krankenhaus Hietzing und Krankenhaus Nord
Bis Ende 2018 werden im Krankenhaus Hietzing 15 zusätzliche Betten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen, 2019 folgen dann weitere 24 Betten im Krankenhaus Nord.
• Zusätzliches kinder- und jugendpsychiatrisches Ambulatorium des PSD
Innerhalb der Pilotphase des PPV welche Mitte 2019 startet, wird ein weiteres kinder- und jugendpsychiatrisches Ambulatorium des PSD errichtet, das gemeinsam mit dem Krankenhaus Hietzing und dem bestehenden Ambulatorium des PSD im 3. Bezirk eine Pilotregion bilden wird.
• Pilotprojekt Transitionspsychiatrie
Der Übergang der PatientInnen von der Kinder- und Jugendpsychiatrie in die Erwachsenenpsychiatrie erfolgt derzeit häufig abrupt und ohne adäquate Übergabe, was oftmals zu einem gravierenden Bruch in der Behandlungskontinuität bzw. zu einem Behandlungsabbruch führt. Inhaltlich wird derzeit mit ExpertInnen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Erwachsenenpsychiatrie von PSD und KAV die Pilotierung einer neuen Übergangsphase ausgearbeitet, in der es (im Bedarfsfall) eine Zuständigkeit beider Bereiche (Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie) gibt. Ziel ist die verstärkte Strukturierung und Zusammenarbeit der beiden Bereiche.

Ausbau der Peripartalpsychiatrie (ab 2018)

Um die optimale Versorgung von Patientinnen mit psychiatrischen Erkrankungen, die im Umfeld von Schwangerschaft und Geburt auftreten, zu gewährleisten, bedarf es einer kontinuierlichen ambulanten, tagesklinischen und stationären Behandlung und Betreuung in Spezialeinrichtungen in der Größenordnung von 10 stationären Mutter-Kind-Einheiten für Wien. Neben den bereits bestehenden vier Mutter-Kind-Einheiten im AKH sollen weitere sechs stationäre Mutter-Kind-Einheiten mit angeschlossener Peripartalambulanz in einem Krankenhaus des KAV aufgebaut werden. Außerdem benötigt diese Patientinnengruppe im Anschluss an den stationären Aufenthalt eine spezialisierte hochfrequente tagesklinische Betreuung.

 

Foto: PID/Schaub-Walzer