LR Birgit Gerstorfer im Gespräch mit Bewohnern (Fotos: Land OÖ)
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Am vergangenen Donnerstag eröffnete Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer das neue Alten- und Pflegeheim ‚Leopold Spitzer‘ in Wels. Das Haus biete 72 alten Menschen ein Altern und Wohnen in Würde und Selbstbestimmung, so Frau Gerstorfer. Weitere Heimbauten mit insgesamt 463 Plätzen an acht Standortem sind bis 2025 geplant.
Die insgesamt 72 Ein-Personen-Wohneinheiten gliedern sich in sechs Hausgemeinschaften zu je 12 Bewohner/innen, mit die Gemeinschaft fördernden Wohnküchen als Mittelpunkte des Zusammenlebens. Die Politikerin ging in ihrer Rede auch auf die zukünftigen Herausforderungen der Altenbetreuung und -pflege ein. So soll in den nächsten Jahren der Fokus auf den Ausbau der mobilen Dienste gerichtet werden. Zudem wolle das Land OÖ das Angebot von betreuten Wohnformen forcieren. Davon könnte bis zu einem Drittel der derzeitigen Heimbewohner/innen (mit Pflegestufe Null bis 3) profitieren. die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. In den Heimen sollen nach Vorgaben des Bundes künftig Pflegebedürftige erst ab Pflegestufe 4 bis 7 Aufnahme finden.
Im Rahmen der vorhandenen Budgetmittel des Landes und der Städte und Gemeinden ist auch eine Attraktivierung der Tagesbetreuung angedacht, wodurch besonders pflegende Angehörige entlastet werden. Voraussetzung für die alternativen Wohnformen sei, dass diese für die BewohnerInnen auch finanziell attraktiver sein muss als eine stationäre Unterbringung im einem Alten- und Pflegeheim, teilte man uns auf Anfrage aus dem Büro der Landesrätin mit.
Insgesamt wird in Oberösterreich derzeit auf Grund des Wegfalls des Pflegeregresses keine flächendeckende Anmeldewelle für Altenheime wahrgenommen. In Oberösterreich wird die stationäre Altenpflege im laufenden Betrieb zu 100% über die Gemeinden und Städte finanziert. Das Land leistet zur Errichtung und zu bestimmten Pilotprojekten Förderzuschüsse, um hier steuernd Anreize zu setzen. Die Kosten Mobilen Dienste werden zu jeweils 50% von den Gemeinden bzw. Städten und dem Land getragen, die Gestaltung der Kostenbeiträge für die Betroffenen ist sozial gestaffelt und relativ moderat, die Subventionierung der Gesamtkosten durch die öffentliche Hand liegt bei ca. 70%. Insgesamt ist in Oberösterreich klar ersichtlich, dass eine Versorgung über mobile Angebote bei einer Vielzahl von Personen günstiger kommt, als eine stationäre Unterbringung; dies gilt (natürlich nur bis zur Schwelle einer gewissen Pflegeintensität) sowohl für die Betroffenen als auch für die öffentliche Hand.